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Hameln/Berlin (kobinet) Mit Video-Statements zum vorliegenden Gesetzentwurf zu Regelungen im Falle einer Triage haben sich einige der im Dezember 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreichen Beschwerdeführer*innen gegen Benachteiligungen behinderter Menschen im Falle einer Triage zu Wort gemeldet. „Kein Selektionsgesetz für Deutschland“, lautet ihre klare Botschaft zu dem Gesetzesvorhaben, das nach derzeitigen Plänen am 10. November 2022 im Deutschen Bundestag im Rahmen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen werden soll. Die Aktiven von AbilityWatch halten den derzeitigen Gesetzesvorschlag für nicht tragbar und fordern eine breite gesellschaftliche Debatte mit Freigabe des Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten ohne Fraktionszwang.






































