Berlin (kobinet) Der "Runder Tisch Triage“ hat sich am 1. November mit einem dringenden Appell an itglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum aktuellen Gesetzgebungsprozess für Regelungen im Falle einer Triage gewandt. Der "Runde Tisch Triage" appelliert dabei an die Ausschussmitglieder, eine Ausschuss-Empfehlung zur Nichtbefassung mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (BT-Drucksache 20/3788) vorzulegen. Ein neuer und umfassender gesellschaftlicher und parlamentarischer Diskussionsprozess ist nach Ansicht des "Runden Tisch Triage" unabdingbar.
Als inhaltliche Basis für eine Neubefassung wurden den Abgeordneten die alternativen Gesetzesvorschläge des „Runden Tisch Triage“ zugesandt. „Wir bitten Sie ferner, die Stellungnahmen des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) sowie des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS) zum Gesetzentwurf als zentrale Grundlagen für eine Neubefassung und dann wirklich diskriminierungsfreies Gesetz zu nehmen. Damit werden Sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht und schaffen außerdem Rechtssicherheit für das medizinische Personal auf den Intensivstationen“, heißt es im Schreiben des Runden Tisch Triage an Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Link zu den alternativen Gesetzesvorschlägen des Runden Tisch Triage
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hatten sich ebenfalls an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt. In dem Schreiben heißt es u.a.:
„Wenn es zum Äußersten kommt und nicht mehr alle dringend Behandlungsbedürftigen versorgt werden können, dann soll – so der Gesetzentwurf – diejenige Person die lebensrettende Behandlung erhalten, der im Augenblick der Entscheidung die im direkten Vergleich höchste ‚aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit‘ attestiert wird. Im Endeffekt bedeutet das allerdings nichts anderes als die rechtlich vorgeschriebene bewusste Rettung der momentan jeweils Fittesten, also ein gesetzlich vorgesehenes ’survival of the fittest‘.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont zudem, dass dieses Thema bisher hauptsächlich als medizinisch-gesundheitspolitische Frage behandelt wurde. „Darin liegt eine große Gefahr. Denn im Kern geht es um eine bioethische Frage, die untrennbar mit fundamentalen verfassungs- und menschenrechtlichen Wertentscheidungen verbunden ist. Ihre Entscheidung in diesem Gesetzgebungsverfahren kann daher in ihrer verfassungsrechtlichen Tragweite kaum überschätzt werden. Nach welcher Maxime Menschenleben gerettet werden sollen, berührt einen der Eckpfeiler unseres an den universalen Menschenrechten orientierten Grundgesetzes: den gleichen Wert jedes Menschenlebens. Wer dies aufgibt, gibt die Menschenwürde als Fundament unserer Verfassung auf.“
Eine Reihe anderer Akteure, wie beispielsweise die LIGA Selbstvertretung, haben in den letzten Tagen ebenfalls eine Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens zur Triage und eine breite gesellschaftliche Debatte dazu gefordert, sowie einen breiten Entscheidungsprozess im Deutschen Bundestag ohne Fraktionszwang.