
Foto: advd
Berlin (kobinet) „Diskriminierungsformen im AGG erweitern: Das AGG ist unvollständig, denn es erkennt nur 5 Diskriminierungsformen an (un/mittelbare Diskriminierung (sexuelle) Belästigung und Anweisung zur Diskrimi-nierung). Es muss erweitert werden um: Versagung von ‚angemessenen Vorkehrungen‘ und der ‚Barrierefreiheit‘, Schutz vor sexueller Belästigung auch im Zivilrechtsverkehr sowie assoziierte Diskriminierung (z.B. Angehörige der diskriminierten Person).“ Mit diesem Tweet weist das Bündnis AGG Reform Jetzt zum 11. Deutschen Diversity Tag, der heute am 23. Mai begangen wird, auf seine fünfte von insgesamt elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen.











































