
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die Straßenverkehrsbehörde in Berlin-Mitte ändert ihre Genehmigungspraxis bei der Einrichtung von personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätzen. Sie stärkt damit die Rechte von Menschen mit Behinderung und trägt dem Diskriminierungsverbot der UN-Behindertenrechtskonvention und des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LBGB) Rechnung. Auf eine entsprechende Pressemeldung des Bezirksamts Berlin-Mitte hat Dr. Sven Drebes die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.







































