
Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_
DRESDEN (kobinet) Vor rund vier Jahren war das Sächsischen Inklusionsgesetzes in Kraft getreten. Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Sächsische Landesbeirat für die Belange der Menschen mit Behinderungen (SLB) sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte (LAG-B) stellen mit Blick auf dieses Gesetz fest, dass seitdem weitere Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen erfolgt sind. Ein messbares „Mehr“ an Inklusion im Alltag ist allerdings nur bereichsweise feststellbar. Erwartungen sind auch enttäuscht worden, hierzu steht sinnbildlich der Ausschluss der kommunalen Ebene vom Geltungsbereich des Gesetzes. Die Initiatoren sehen dringenden Novellierungsbedarf beim Sächsischen Inklusionsgesetz.










































