
Foto: Gemeinfrei, public domain
DÜSSELDORF (kobinet) Ab dem 1. Januar 2024 gelten Nordrhein-Westfalen neue Regelungen bei der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige. Demnach ist die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs nicht mehr zwingend notwendig. Es reicht die Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz beziehungsweise der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende “ aus. Helferinnen und Helfer erhalten so in komprimierter Form das notwendige Wissen für ihr bürgerschaftliches Engagement.







































