
Foto: BSK
Berlin (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) begrüßt die Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts des Forschungsprojekts „UN-BRK kommunal“, das in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte durchgeführt wird. Der Bericht beleuchtet wichtige Aspekte der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf kommunaler Ebene und liefert ein umfassendes Rechtsgutachten zur rechtlichen Verpflichtung deutscher Kommunen in dieser Hinsicht.








































