
Foto: Irina Tischer
Potsdam (kobinet) Kurz vor der Sommerpause kann die Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehidnertenverband (DBSV), Christiane Möller, von einem großen Erfolg der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Brandenburg berichten: „Der Brandenburger Landtag hat am 19. Juni 2024 das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Ab dem 1. Juli 2024 wird aus dem bisherigen Landespflegegeld ein Teilhabegeld mit wesentlichen Verbesserungen. Die Leistungen für blinde Menschen erhöhen sich um 23 Prozent auf 425 Euro monatlich; Kinder erhalten die Hälfte. Neu eingeführt wird ein Taubblindengeld, das 850 Euro monatlich beträgt“, heißt es u.a. in einem Bericht des Newsletter dbsv-direkt des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband.










































