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Berlin (kobinet) Am 15. November 1994 ist das nach der Wiedervereinigung Deutschlands reformierte Grundgesetz in Kraft getreten. Enthalten ist darin der Satz „Niemand darf wegen seiner Berhinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 Absatz 3. Ein Satz für den viele behinderte Menschen engagiert und hartnäckig gekämpft haben. Zudem hat sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im März 2024 zum 15. Mal gejährt. Grund genug für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Festveranstaltung zu 30 Jahre GG-Änderung Art. 3 und 15 Jahren UN-BRK im EUREF Campus Berlin am 4. November 2024 durchzuführen. Im Vorfeld der Veranstaltung und des 15. Jahrestages des Inkrafttreten der Grundgesetzergänzung lohnt es, sich das im Sommer 2024 erschienene Buch von H.-Günter Heiden zu Gemüte zu führen. Der behindertenpolitisch seit 40 Jahren engagierte Autor zeigt darin nämlich auf, wie es damals zur Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen ins Grundgesetz kam.





