
Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird derzeit eines der größten behindertenpolitischen Reformvorhaben der vergangenen Jahre auf den Weg gebracht – das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Für alle Familien mit Unterstützungsbedarf sollen künftig die Jugendämter zuständig sein, unabhängig davon, ob ein Kind behindert ist oder nicht. Hilfen zur Erziehung, die sich an die Eltern richten, und behinderungsspezifische Leistungen der Eingliederungshilfe für die Kinder werden enger verzahnt und die Eingliederungshilfe selbst wird neu geregelt. Im Vorfeld einer für heute, am 8. Oktober 2024, stattfindenden Anhörung beim Bundesfamilienministerium zum Referentenentwurf eines Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) hat sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zu Wort gemeldet, weil der Verband bei dieser Gesetzesreform massive Nachteile für blinde Kinder befürchtet.










































