
Foto: Julia Lippert
Berlin (kobinet) Es gibt Öffentlichkeit, die es nicht in die Öffentlichkeit schafft!
Engagierte Teile der Zivilgesellschaft -ihre Organisationen und Menschen- hatten im Verfahren auf breiter Basis Stellung bezogen, sich vernetzt und gegen die Ausweitung der Durchführungsorte ärztlicher Zwangsmaßnahmen gestellt. Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen Psychiatrieerfahrener -obwohl nicht zur Stellungnahme aufgerufen-, Berufsverbände, Menschenrechtsinstitutionen und Wissenschaft haben kritisches Erfahrungswissen, rechtliche Bestimmungen und internationale Evidenz der Unwirksamkeit zusammengetragen. Diese Kooperationen sollten intensiviert werden, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.2024 zur Ausweitung der rechtlichen Optionen ärztlicher Zwangsmaßnahmen nach BGB hinsichtlich ihrer möglichen Durchführungsorte – nun auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären Altenpflege- zeigt auch die Schwächen einer ungleichen öffentlichen Meinungsbildung.

-bhw-niederoesterreich.png)







































