
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Oberteuringen / Berlin (kobinet) Seit Jahresbeginn gibt es eine Reihe von ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB), die keinen weiteren Zuschlag für eine Förderung bekommen haben. Einige wenige haben diese Entscheidung vor Gericht angefochten, doch nun gibt es einen ersten Erfolg. In seinem Urteil vom 10. Mai bestätigte nun das Verwaltungsgericht (VG) Berlin die Rechtsauffassung des Vereins Bürger für Bürger aus Oberteuringen am Bodensee, wonach die Ablehnung der Weiterbewilligung der Förderung deren ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTB) rechtswidrig war. Damit folgt das Gericht dem Beschluss vom Ende des letzten Jahres, wonach das VG Berlin schon dem Verein recht gab und die Bewilligung der Mittel für den Verein Ipebo, der den Zuschlag bekommen hatte, aussetzte. Dies teilte Thomas Schalski vom Verein Bürger für Bürger den kobinet-nachrichten mit.











































