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BERLIN (kobinet) Am 29. April 2021 hat die Europäische Union eine Neufassung der Fahrgastrechteverordnung beschlossen. Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat nun mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion gegen das Votum der CDU/CSU-Fraktion sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet mit dem das Allgemeine Eisenbahngesetz an diese EU-Vorgaben angepasst wird
Die Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber müssen demnach, wie bei der Deutschen Bahn in Gestalt der Mobilitätszentrale bereits vorhanden, zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten, bei der diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können. Durch diese gesetzliche Grundlage wird nun die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt.
Außerdem sollen die Eisenbahnunternehmen jetzt den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, um so allwn die Voraussetzungen dafür zu bieten, Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -Entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen zu können. Die von manchen Eisenbahnunternehmen geforderte Einsendung eines Papierformulars habe vielfach Kritik hervorgerufen und ist nach Auffassung der Bundesregierung „nicht mehr zeitgemäß“.
Zusätzlich wurde eine Verpflichtung für Eisenbahnverkehrsunternehmen in den ursprünglichen Gesetzentwurf aufgenommen, Pläne für die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern aufzustellen. In diesen Plänen muss eine angemessene Zahl an Fahrradstellplätzen gemäß der EU-Verordnung festgelegt werden und die Pläne müssen dann von den Unternehmen im Internet veröffentlicht werden.
Der vollständige Entwurf dieses Gesetzes ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages nachzulesen.