
Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin
Berlin (kobinet) Der Bundesrat bittet den Bundestag, im aktuellen Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes das Jobcoaching am Arbeitsplatz in die §§ 49 und 185 SGB IX sowie in die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung als definiertes Leistungsangebot zur Teilhabe am Arbeitsleben aufzunehmen. Dies geht u.a. aus der Stellungnahme der zuständigen Bundesratsausschüsse zum derzeitigen Gesetzgebungsverfahren für einen inklusiveren Arbeitsmarkt hervor. Bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 10. Februar soll die Stellungnahme beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet werden.










































