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Bundesrat: Jobcoaching am Arbeitsplatz als definiertes Leistungsangebot

Bundesratsgebäude
Bundesratsgebäude
Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin

Berlin (kobinet) Der Bundesrat bittet den Bundestag, im aktuellen Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes das Jobcoaching am Arbeitsplatz in die §§ 49 und 185 SGB IX sowie in die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung als definiertes Leistungsangebot zur Teilhabe am Arbeitsleben aufzunehmen. Dies geht u.a. aus der Stellungnahme der zuständigen Bundesratsausschüsse zum derzeitigen Gesetzgebungsverfahren für einen inklusiveren Arbeitsmarkt hervor. Bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 10. Februar soll die Stellungnahme beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet werden.

„Jobcoaching am Arbeitsplatz hat das Ziel, die betrieblich Beteiligten (die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Kollegen und Kolleginnen sowie Führungskräfte) zu befähigen, eigene Lösungen zu entwickeln. Es initiiert und gestaltet Lern- und Entwicklungsprozesse sowohl bei der Person mit einer (Schwer-)Behinderung zur Erbringung der betrieblichen Anforderungen am Arbeitsplatz als auch bei den Kolleginnen und Kollegen sowie Führungskräften zur Gestaltung individueller Arbeitsinhalte und der Arbeitssituation. Es dient dem Erhalt oder der Erlangung eines Arbeitsplatzes. Jobcoaching am Arbeitsplatz ist ein bedarfsabhängiger, zeitlich begrenzter, ziel- und ergebnisorientierter Prozess von in der Regel mehreren Monaten und kann innerhalb von oder in Kombination mit anderen Unterstützungsangeboten (zum Beispiel Begleitung durch den Integrationsfachdienst IFD) oder auch einzelstehend durchgeführt werden“, heißt es in der Empfehlung des Bundesrats.

Jobcoaching am Arbeitsplatz diene damit der Heranführung, Anlernung, Einübung an die jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes und setze vor der Arbeitsassistenz an. Die Definition des Jobcoachings erfolge auf der Basis der Definition des „JobcoachingAP“ (JCAP), welche im Rahmen eines aus dem Ausgleichsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanzierten Forschungsprojektes JADE der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst – HAWK Hildesheim (http://blogs.hawk-hhg.de/jade/) unter Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen entwickelt wurde. Dabei diene es der Qualifizierung eines Menschen mit Behinderung am eigenen Arbeitsplatz. Es sei auf einen kürzeren Zeitraum als die Arbeitsassistenz angelegt und dauere in der Regel bis zu zwölf Monate, heißt es weiter in der Bundesratsstellungnahme.

Link zur vollständigen Stellungnahme der zuständigen Bundesratsausschüsse zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes.

Link zur Empfehlung der zuständigen Ausschüsse des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Link zur Tagesordnung des Bundesrats vom 10. Februar 2023