
Foto: Landesinklusionsbeauftragter Sachsen
Dresden (kobinet) Mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz vom 2. Juli 2019 wurde eine Berichtspflicht für den bei der Sächsischen Staatskanzlei angebundenen hauptamtlich tätigen sächsischen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen eingeführt. Der auf dieser Basis ein Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode an die Staatsregierung zu übergebende Bericht über die Ergebnisse der Tätigkeit des Landesbeauftragten ist am 26. September 2023 vom Kabinett behandelt worden und wird an den Sächsischen Landtag weitergeleitet. Es handelt sich um den ersten auf dieser Grundlage abgegebenen Bericht.










































