
Foto: BSK e.V.
Berlin (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) begrüßte die neuesten Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat darauf hingewiesen, dass sich Bund, Länder und Kommunen verstärkt für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen, und die Notwendigkeit unterstrichen, Selbstvertretungsorganisationen aktiv in diese Prozesse einzubinden. Eine der herausragenden Empfehlungen des UN-Ausschusses ist die Erarbeitung eines Aktionsplans, der Menschen mit Behinderungen den Übergang von Werkstätten in einen inklusiven Arbeitsmarkt ermöglicht. Der BSK, zu dem auch eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gehört, steht dieser Empfehlung besonders positiv gegenüber.









































