
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) als menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Behinderung unterstützt seit Juni 2023, in einem von der „Aktion Mensch“ geförderten Projekt, Betroffene mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (AKI). In dem AKI-Projekt bietet die ISL Beratung an, nimmt Problemanzeigen auf und beobachtet und begleitet die Umsetzung der außerklinischen Intensivversorgung aus Sicht der Betroffenen. „Im Rahmen unserer Arbeit stellen wir immer wieder fest, dass die gesetzlichen Regelungen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) von den Krankenkassen weder beachtet noch angewendet werden“, heißt es in einem aktuellen Bericht der ISL. Die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung fordert von den Krankenkassen daher ein rechtskonformes Handeln auf Grundlage der geltenden Gesetzlage ein.









































