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DÜSSELDORF (kobinet) Die Arbeit der Versorgungsämter liegt in Nordrhein-Westfalen in kommunaler Hand. Das Personal wird vom Land refinanziert. Jetzt plant die Landesregierung diese Finanzierung um 120 Vollzeitstellen zu kürzen. Wer vorzeitig in Rente gehen muss und dies ohne Abschläge tun möchte oder wer als mobilitätsbeeinträchtigter Mensch mit seinem Auto einen Behindertenparkplatz benötigt, braucht hierfür die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch durch das Versorgungsamt. Die Sozialverbände in Nordrhein-Westfalen befürchten, dass eine Kürzung um 120 Vollzeitstellen zu Engpässen in der Versorgungsverwaltung führen und sich somit zu Lasten von Menschen mit Behinderungen auswirken könnte.










































