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Ans Bett gefesselt: Staatsanwaltschaft sieht dies als geringfüges Verschulden

Porttraitfot eines Mannes mit weißem Haar, in weißem Hemd  und dunklen Anzug
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Foto: René Golz

Essen (kobinet) "Staatsanwalt nennt das Vergehen 'geringfügig' - Pfleger fesselt behinderten, jungen Mann ans Bett - Bundestagsabgeordneter spricht von Behindertenfeindlichkeit", so titel BILD in ihrer heutigen Online-Ausgabe vom 24. März eine Geschichte, die sich in Essen zugetragen hat. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe kritisiert die Entscheidung der Staatsanwalt. "Johannes war in einer Pflege-Einrichtung in Essen (NRW) von einem Pfleger (36) drei Nächte lang rechtswidrig ans Bett gefesselt worden. Dass das für den Täter keine Folgen haben soll, möchten Johannes‘ Eltern nicht hinnehmen", heißt es im BILD-Bericht.

„BILD konfrontierte die Staatsanwaltschaft Essen mit den Vorwürfen. Eine Sprecherin: ‚Da die verursachten Verletzungen gering waren und dem offenbar mit der Situation überforderten Beschuldigten bereits fristlos gekündigt worden war – er also bereits eine ‚Strafe‘ erhalten hat – wäre sein Verschulden als gering anzusehen.“ Aufgrund dessen habe man das Verfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts eingestellt“, heißt es im BILD-Bericht.

Link zum Bericht in der Online-Ausgabe der BILD

Lesermeinungen

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Marion
24.03.2023 12:48

Bild …. Erst war ich an dem Artikel interessiert, aber dann las ich „Bild“ und da klingelten bei mir alle Alarmsignale. Was „Bild“ da in letzter Zeit macht, ich halte es für bedenklich, denn Pressefreiheit ist zwar ein hohes Gut, aber legitimiert nicht, für politischen Unfrieden zu sorgen ….

Einfach mal drüber nachdenken, bevor man zur „Bild“ greift …..