
Foto: ENIL
Brüssel (kobinet) Am 11. und 12. März 2025 wird die Europäische Union (EU) zum ersten Mal seit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-BRK) durch die EU durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überprüft. Die EU-Behörden werden Fragen des Ausschusses zu den Fortschritten bei der Umsetzung der UN-BRK beantworten. Nach der Überprüfung wird der Ausschuss alle von der EU und der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellten Informationen zusammentragen und seine eigenen Empfehlungen in seinen abschließenden Bemerkungen abgeben. Damit die Zivilgesellschaft Informationen liefern kann, werden Alternativ- oder Schattenberichte erstellt. In diesen Berichten werden die von den Vertragsstaaten bereitgestellten Informationen mit den eigenen Erfahrungen und Kenntnissen der Zivilgesellschaft verglichen. So hat auch das Europäische Netzwerk zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen ( European Network in Independent Living – ENIL) zwei Schattenberichte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erstellt.








































