
Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)
Berlin (kobinet) Einen Tag nach der Bundestagswahl hat das Bundessozialministerium die Ergebnisse der Evaluationen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) veröffentlicht: den Abschlussbericht der Wirkungsprognose und den Abschlussbericht der Finanzuntersuchung. Das BTHG ist vor acht Jahren in Kraft getreten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken – und es war mit hohen Erwartungen verbunden. Dennoch wird das BTHG bis heute nur halbherzig umgesetzt, kritisieren die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung wurde über fünf Jahre mit umfassenden Untersuchungen begleitet. Dabei zeige sich, dass die Leistungen nicht immer bei den Menschen mit Behinderung ankommen. Dies stehe nicht im Verhältnis zu den personellen Ressourcen, die bei Leistungsträgern und Leistungserbringern eingesetzt werden. Hier bestünden Einsparpotentiale, die gebraucht werden, um die Ziele des BTHG zu erreichen, heißt es von den Fachverbänden.
Damit endlich das Versprechen des BTHG auf mehr Teilhabe eingelöst wird, müssten Bund und Länder deutlich aktiver werden. Menschen mit Behinderung brauchten personenbezogene, passgenaue Unterstützung ohne überbordende Bürokratie. Die Fachverbände haben daher Vorschläge und Forderungen zur Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung ausgearbeitet. Dazu gehört zum Beispiel die Forderung, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft für Menschen mit Behinderung übernommen werden. Auch machen die Fachverbände konkrete Vorschläge für eine bürokratiearme und schnelle Gewährung der Leistungen. So soll die Stagnation bei der Umsetzung des BTHG überwunden werden, damit die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt werden und Deutschland der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention näherkommt.
Weiterführende Informationen:
Link zu den Forderungen und Anwendungshinweise der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Umsetzung des BTHG
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen gibt’s unter: www.diefachverbaende.de
Hmm,
finde den Fehler… Die Fachverbände sind die Vertreter der Leistungserbringer in der EGH, nicht die Vertreter der Menschen, die sie unterstützen! Hier geht es knallhart um Besitzstandswahrung, personenoriente Planung kommen second und personenzentrierte Planungen, die mit dem BTHG anvisisert wurden, findet man noch seltener!
In die Rahmenverträger der jeweiligen Länder oder Kommunen, wurden Sprechblasen verhandelt, die eine nur ansatzweise zeitnahe Bescheiderstellung für die jeweiligen Leistungträger unmöglich machen.
Soziale Teilhabe steht nirgendwo drin, sondern man hätte gerne so seine „Angebote“ weiterfinanziert, wie es war – plus 30% am Besten…
Weiterer Fun-fact: Das BTHG trat nicht vor 8 Jahren in Kraft, sondern dieses Artikelgesetz hatten 4. Stufen – das sollte Herrn Miles-Paul auch bekannt sein!