
Foto: Susanne Göbel
Köln (kobinet) Menschen mit Behinderung können ab sofort mit einem Jobcoaching an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben eine gemeinsame Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verabschiedet und veröffentlicht. In der Leistungsbeschreibung haben sich die Unterzeichner auf gemeinsame Qualitätsanforderungen, ein Verfahren bei der Beauftragung und Grundsätze der Finanzierung verständigt. Ein Jobcoaching findet im Betrieb am Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz statt. Ein bereits bestehender Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz ist daher Fördervoraussetzung.







































