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BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag eine öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts durchgeführt. Ein Großteil der dabei befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplante Einführung einer „vierten Stufe“ bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für „Null-Beschäftiger“ wiederum kritisierten einige Experten.










































