
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) „Die Verwirklichung der Menschenrechte ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und eine dauerhafte Verringerung der Armut. Sie ist darum ein zentrales Ziel der deutschen Entwicklungspolitik und ein Qualitätsmerkmal („Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Inklusion“) für eine werteorientierte, nachhaltige und zukunftsorientierte entwicklungspolitische Zusammenarbeit.“ So heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das Ministerium hat vor kurzem sein neues Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik mit seinem Leistungsprofil für das Qualitätsmerkmal „Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion“ vorgestellt. Damit bekommt das Thema Inklusion nun auch ein höheres Gewicht bei entwicklungspolitischen Aktivitäten Deutschlands.






































