
Foto: Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Berlin
Berlin (kobinet) Der Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich für seine 6. Amtsperiode zum September 2025 neu zusammen. Bis zum 30. März 2025 können sich Vereine und Verbände, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gehört, bewerben. Hierzu wurde ein Aufruf anlässlich der Neubildung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen nach dem Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG § 25) gestartet. Die Berufung erfolgt zum 10. September 2025; die Amtsperiode dauert fünf Jahre. Als unabhängiges und ehrenamtliches Gremium vertritt der Landesbeirat die Menschen mit Behinderungen auf Landesebene in ihrer Gesamtheit. Er setzt sich für Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Der Beirat berät und unterstützt die oder den Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den Senat in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren.
 
							





































 
  
 

