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Ärztliche Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln ohne Verzögerung umsetzen

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderung sollen schneller mit notwendigen medizinischen Hilfsmitteln wie Schienen, passenden Rollstühlen oder Hörgeräten versorgt werden. Der Bundestag hat jetzt eine entsprechende Regelung beschlossen. "Das begrüßen wir ausdrücklich und sind froh, dass der Bundestag noch vor den Neuwahlen den Weg dafür frei gemacht hat", erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. "Jetzt kommt es darauf an, dass der Bundesrat diese sachgerechte Lösung nicht blockiert." Bisher prüfen die Krankenkassen mit eigenem Personal oder mittels des Medizinischen Dienstes, ob beantragte Hilfsmittel wirklich erforderlich sind – auch wenn dies mit der ärztlichen Verordnung ja bereits bestätigt wird. Ulla Schmidt sagte dazu: "Das führt zu erheblichen Verzögerungen, oft müssen Menschen mit Behinderung monatelang auf ihr dringend benötigtes Hilfsmittel warten. Gerade bei Kindern ist das oft unzumutbar, zum Beispiel wenn Schienen oder Rollstühle nicht mehr passen, weil die Kinder gewachsen sind."

Künftig soll die Prüfung entfallen, wenn das Hilfsmittel von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) beziehungsweise eines Medizinischen Behandlungszentrums für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) verordnet wurde. Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn das Hilfsmittel offenkundig nicht notwendig ist, etwa bei eindeutig unwirtschaftlicher Mehrfachversorgung.

Für Menschen mit Behinderung soll so eine sachgerechte und schnellere Versorgung ermöglicht werden. Gleichzeitig müssen mehr MZEB geschaffen werden, damit die Regelung auch wirklich zu einem Verfahren ohne lange Verzögerungen führen kann. Derzeit gibt es noch keine flächendeckende Versorgung mit solchen Behandlungszentren.

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M. Guenter
13.02.2025 18:51

Hmm,

ich verstehe nicht, was Frau Schmidt da feiert!
Soll so eine inklusive Gesundheitsversorgung aussehen? Menschen mit Behinderungen müssen zum „Behindertenarzt“ gehen, damit sie ihre Rechtsansprüche unbehelligt durchsetzen können?
Wenn ich einen Orthopäden habe, warum soll ich dann zu einem anderen Arzt?
MZEB – die Lachnummer des Jahrtausends! Wo es sie gibt sind sie unterbesetzt und völlig überlaufen. Wohl dem der nach einer Terminanfrage überhaupt eine Rückmeldung bekommt – Wartezeiten von einem Jahr sind keine Seltenheit. Was will man damit anfangen? Gehe ich zu meinem Orthopäden bekomme ich eine Verordnung – Vorlauf für einen Termin 2-3 Monate. Dann lehnt die Kasse ab und ich schreibe einen Widerspruch. Dann kommt nach 2-3 Monaten der MD – macht in Summe 6 Monate. Muss ich ins MZEB, habe ich zwar direkt eine Verordnung, wenn ich da aber nicht angebunden bin, warte ich 1 Jahr auf einen Termin. Auch mit geringen Mathekenntnissen merkt so mancher hier den Fehler….
Wozu das Ganze? Ganz einfach, der MD bei den Kassen ist so schlecht besetzt, dass er entlastet werden muss – also schiebt man den starkpigmentierten Peter einfach in die medizinische Versorgungslandschaft ab. Umgekehrt würde mal ein Schuh draus – würde der MD im Rahmen seiner Prüfungen der Pflegebedürftigkeit oder die Pflegeberatung – wer ins MZEB geht, hat in der Regel einen Pflegebedarf! – hier selbst ein Hilfsmittel anregen können, würde allen ein erheblicher Aufwand erspart bleiben…