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Berlin / Genf (kobinet) Die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland rückt unaufhaltsam näher. Aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen der Vorlage des Staatenberichts und dem konstruktivem Dialog, der am 29. und 30. August in Genf stattfindet, hat die Bundesregierung nun am 9. Juni 2023 auf eigene Initiative einen Kurzbericht beim Ausschuss in Genf eingereicht, der die wichtigsten inklusionspolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen in dem Zeitraum September 2019 bis März 2023 abbildet, wie es auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt, wo die entsprechenden Dokumente veröffentlicht wurden.






































