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Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verzögert sich

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Berlin (kobinet) Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Bundesregierung noch nicht abschließend sagen, ob die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vollumfänglich erreicht werden können. Dies antwortet sie (20/6935) auf eine Kleine Anfrage (20/6690) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Aufgrund der Pandemiefolgen und der insgesamt verzögerten Umsetzung des BTHGs sei die Eingliederungshilfe noch nicht so weiterentwickelt worden, wie es das Gesetz vorsehe, heißt es in einem Bericht von Heute im Bundestag.

Einen „grundsätzlichen Handlungsbedarf mit Blick auf Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe“ sehe die Bundesregierung aktuell allerdings nicht. Um die Umsetzung der Reform weiterhin zu begleiten, seien die entsprechenden Projekte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie die „Wirkungsprognose“ oder die „Umsetzungsbegleitung“ verlängert worden. Auch die Zusammenarbeit der Länder-Bund-Arbeitsgruppe werde fortgesetzt. Grundsätzliche falle die Umsetzung des BTHGs in die Zuständigkeit der Länder, schreibt die Bundesregierung dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge.

Link zum Bericht von Heute im Bundestag über die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage