
Foto: advd
Berlin (kobinet) „Arbeitgebende stärker verpflichten: Im Arbeitsleben kommt häufig Diskriminierung vor, aber in Betrieben und Institutionen kann dies niedrigschwellig bearbeitet werden. Das AGG formuliert zwar Verpflichtungen für Arbeitgebende zum Diskriminierunggschutz (z.B. innerbetriebliche Beschwerdestellen und Beschwerdeverfahren), gibt ihnen aber kaum Rahmenbedingungen vor, wie diese umzusetzen sind. Das AGG muss da klare Vorgaben machen.“ Mit diesem Tweet weist das Bündnis AGG Reform Jetzt zum 11. Deutschen Diversity Tag, der am 23. Mai begangen wurde, auf seine neunte von insgesamt elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen.










































