
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Berlin (kobinet) Der Bundestag will heute am 26. Mai das Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz in zweiter und dritter Lesung beschließen. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, ist erleichtert: „Unser Protest war erfolgreich. Der gemeinsame Jahresbetrag kommt nun doch. Damit werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, vor allem auch Familien mit Kindern mit Behinderung, spürbar entlastet.“ Die Präsidentin des VdK Verena Bentele sieht das Gesetzesvorhaben allerdings kritisch. Sie betonte: „Trotz des Entlastungsbudgets, das es auf den letzten Metern noch in das Gesetz geschafft hat, ist die Pflegereform eine Niete für die Nächstenpflege. Die Bündelung der Leistung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist gut, aber die Wartezeit bis zur Einführung zum 1. Juli 2025 ist viel zu lang. Wichtig wäre, dass alle und nicht nur Eltern pflegebedürftiger Kinder schon ab Anfang 2024 ganz einfach vom Entlastungsbudget profitieren können.“









































