
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Wien (kobinet) Der Oberste Gerichtshof (OGH) von Österreich hat vor wenigen Wochen ein Urteil gefällt, das das Recht von Personen, die vorübergehenden Schutz nach der EU-Massenzustrom-Richtlinie genießen, auf Pflegegeld klärt. Dieses Urteil stellt klar, dass diese Personen, sofern sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, in Österreich nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) einen Anspruch auf Pflegegeld haben, heißt es in einem Bericht des Online-Nachrichtendienstes BIZEPS.









































