
Foto: Gerhard Bartz
München (kobinet) „In Bayern gehen die Uhren anders“, so heißt es immer wieder. In Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention scheint dies auf jeden Fall so zu sein. Während der Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen in seinen Abschließenden Bemerkungen der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eine klare Ansage gemacht hat, dass Deutschland endlich umsteuern und die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konsequent voran treiben muss, wird in Bayern kurzerhand und permanent die Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen als Teil des inklusiven Arbeitsmarkts erklärt – trotz eines Entgelts weit unter dem Mindestlohn und Übergangsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von unter einem Prozent im Jahr. So überrascht es auch nicht, dass das bayerische Sozialministerium erneut das Füllhorn ausschüttet und „761.500 Euro für Menschen mit Behinderung in den Moritzberg-Werkstätten in Lauf-Schönberg“ einsetzt.










































