
Foto: Bezirk Oberbayern
München (kobinet) Der Schwerbehinderte J. G., der aufgrund seiner Einschränkungen (Pflegekraft 5) für seine 24/7 Assistenzleistungen ein persönliches Budget erhielt, wurde vom Bezirk Oberbayern in einer Anhörung am 13.4.2022 neu bewertet. Der 24 Stunden Pflege bedarf wurde aberkannt und die Leistungen gekürzt. J. G. stellte im Frühjahr einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (im Volksmund einstweilige Verfügung). Der Bezirk Oberbayern widersprach dem Antrag und verlor nun vor dem Münchner Sozialgericht.







































