
Foto: Roland Rosenow
March (kobinet) Zum Beginn der Koalitionsverhandlungen für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) ein Papier mit Forderungen nach einer Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) veröffentlicht. „Die BAGüS gibt vor, ihre Vorschläge stimmten mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überein. Doch faktisch bedeutet das Papier nichts anderes als eine Rolle rückwärts. Die BAGüS will die Leistungen der Eingliederungshilfe weitgehend auf stationäre Formen beschränken und diese ohne Rücksicht auf die individuellen Interessen der Betroffenen möglichst anstaltsförmig ausgestalten. Die Errungenschaften für Menschen mit Behinderungen durch das BTHG sollen rückabgewickelt werden. Menschen mit Behinderung sollen nicht selbst bestimmen, wo und wie sie wohnen, sie sollen den Entscheidungen der Träger der Eingliederungshilfe und der Einrichtungsträger unterworfen werden. Die Forderungen sind so verklausuliert formuliert, dass es einer Übersetzung bedarf. Diese wird im Nachfolgenden gegeben.“ Dies schreibt Roland Rosenow auf seiner Internetseite zum Sozialrecht und zur Sozialpolitik.








































