
Dieses Artikelbild ist lizenziert unter Creative Commons BY-SA 4.0 .
Berlin (kobinet) Nicht zuletzt das Schreiben der Fachverbände für Menschen mit Behinderung vom 7. Juni an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit dem Hinweis auf lebensbedrohliche Versorgungsdefizite bei beatmeten Versicherten macht deutlich, dass die Frist für das Inkrafttreten des neuen Anspruchs auf Außerklinische Intensivpflege um zwei Jahre verlängert werden muss. Verschiedene Akteur*innen hatten bereits zuvor auf die falsche Richtung hingewiesen, die hier vom ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn angeschoben wurde und die Betroffenen enorm unter Druck setzen.






































