
Foto: MSAGD RLP
Ludwigshafen / Worms / Mainz (kobinet) Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Anspruchs ist die Teilhabe am beruflichen Leben. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, die Menschen mit und ohne Behinderungen regulär beschäftigen. Dabei agieren sie wirtschaftlich und behaupten sich wie andere Unternehmen am Markt. Das Integrationsamt unterstützt die Unternehmen beispielsweise mit betriebswirtschaftlicher Beratung, finanziellen Leistungen für Aufbau, Erweiterung oder Modernisierung von neu zu gründenden oder bereits bestehenden Inklusionsbetrieben und fördert die Beschäftigung der Menschen mit Behinderungen durch dauerhafte Personalkostenzuschüsse, heißt es vonseiten des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums und vom Behindertenbeauftragten Matthias Rösch.







































