Fladungen (kobinet)
Eine Regierung macht ein schlechtes Gesetz.
Dann wartet man nicht 2 Jahre.
Man wartet nicht auf ein besseres Gesetz.
Denn: Ein schlechtes Gesetz macht ein Thema fertig.
Das Thema gilt als erledigt.
Aber das Problem ist nicht gelöst.
Das Thema verschwindet dann.
Aus der Politik.
Aus Verträgen.
Aus der Öffentlichkeit.
Alle Menschen können es sehen und darüber reden.
Das ist das Problem bei der BGG-Reform.
Etwas wird neu gemacht und verändert.
BGG bedeutet: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Sie sollen die gleichen Rechte haben.
Der Entwurf war von Anfang an schwach.
Ein Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan zeigt: So soll das Gesetz sein.
Es gab viele Ausnahmen in dem Entwurf.
Es gab keine Strafen in dem Entwurf.
Man konnte keine Rechte einklagen.
Sie gehen zu einem Gericht.
Das Gericht soll Ihr Recht durch-setzen.
Barriere-Freiheit blieb unverbindlich.
Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Sie müssen es nicht machen.
Es gibt keine Pflicht.
Bei alten Gebäuden blieb Barriere-Freiheit unverbindlich.
Bei privaten Firmen blieb Barriere-Freiheit unverbindlich.
Im Alltag blieb Barriere-Freiheit unverbindlich.
Verbände haben das früh kritisiert.
Gruppen von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Manche Verbände sagten: Das ist ein Rück-Schritt.
Es geht zurück.
Es wird schlechter als vorher.
Jetzt ist eine Chance da.
Man sieht: Die Reform würde nichts ändern.
Man könnte jetzt protestieren.
Man könnte fragen: Warum will die Politik das nicht?
Warum will die Politik keine echte Barriere-Freiheit?
Barriere-Freiheit kostet manchmal Geld.
Barriere-Freiheit braucht manchmal Platz.
Aber das passiert nicht.
Stattdessen sind viele Menschen traurig.
Sie sind traurig: Die Reform kommt nicht.
Obwohl die Reform schlecht war.
Das ist falsch.
Ein Gesetz ist entweder gut.
Oder ein Gesetz ist schlecht.
Ein schlechtes Gesetz darf man nicht verteidigen.
Auch wenn es besser ist als nichts.
Das senkt den Anspruch an gute Politik.
Was wir erwarten.
Was wir für richtig halten.
Eine schlechte Reform hilft nicht.
Sie beruhigt nur die Politik.
Die Politik denkt dann: Wir haben etwas gemacht.
Das Thema ist erledigt.
Auch wenn sich nichts geändert hat.
Das echte Problem ist ein anderes.
Die Reform ist gescheitert.
Das ist eine Chance.
Man kann jetzt neu überlegen.
Was braucht man wirklich?
Man braucht verbindliche Regeln.
Alle müssen sich daran halten.
Es ist eine Pflicht.
Man braucht Strafen bei Verstößen.
Jemand hält sich nicht an Regeln.
Das ist nicht erlaubt.
Man braucht Rechte.
Diese Rechte kann man einklagen.
Es gibt ein Theater-Stück von Beckett.
Dort warten Menschen auf Godot.
Godot kommt nie.

Foto: Ralph Milewski
Fladungen (kobinet) Wer eine schlechte Reform verabschiedet, stößt nicht zwei Jahre später die nächste an. Mit der Verabschiedung eines mangelhaften Gesetzes gilt ein Thema politisch als erledigt, nicht als gelöst. Es verschwindet aus den Prioritäten, aus Koalitionsverträgen und aus dem öffentlichen Druck. Genau darin liegt die eigentliche Bedeutung der aktuellen Debatte um die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Der vorliegende Entwurf war von Beginn an strukturell schwach. Er enthielt zahlreiche Ausnahmen, verzichtete auf wirksame Sanktionen und schuf keine einklagbaren Rechte, die im Alltag zu realen Veränderungen geführt hätten. Barrierefreiheit blieb damit dort unverbindlich, wo sie tatsächlich relevant wird im Bestand, bei privaten Anbietern, in den Räumen des täglichen Lebens. Diese Schwächen wurden früh benannt, von Verbänden kritisiert und teilweise sogar als Rückschritt bewertet.
Gerade deshalb wäre der jetzige Zeitpunkt kein Anlass zur Trauer gewesen, sondern eine Gelegenheit zur Klarheit. Die Karten liegen offen auf dem Tisch. Es ist sichtbar, dass diese Reform weder verpflichtend noch wirksam gewesen wäre. Genau hier hätte Widerstand ansetzen können. Öffentliche Kritik, Mobilisierung, eine grundsätzliche Auseinandersetzung darüber, warum echte Barrierefreiheit politisch nicht gewollt ist, sobald sie Geld kostet, Platz beansprucht oder Konflikte erzeugt.
Stattdessen wird das Ausbleiben einer nachweislich wirkungslosen Reform zum Skandal erklärt. Damit verschiebt sich der Maßstab. Nicht mehr die Wirkung entscheidet, sondern allein die Tatsache, dass etwas hätte passieren sollen. Aus inhaltlicher Kritik wird Verteidigung, aus politischer Forderung Resignation.
Diese Verschiebung ist politisch fatal. Entweder ein Gesetzentwurf ist schlecht, dann darf seine Nicht Verabschiedung kein Drama sein. Oder er ist gut, dann hätte man ihn von Anfang an offensiv verteidigen müssen. Beides zugleich geht nicht. Erst einen Entwurf inhaltlich zu zerlegen und ihm anschließend hinterherzutrauern, senkt den Anspruch an Reformpolitik gefährlich.
Wer jetzt auf die Umsetzung dieser Reform drängt, sichert nicht den nächsten Schritt, sondern zementiert den Stillstand. Eine schlechte Reform beruhigt die Politik, weil sie Aktivität simuliert, und entzieht dem Protest seine Grundlage. Mit ihrer Verabschiedung wäre das Thema für Jahre abgeheftet worden unabhängig davon, ob sich im Alltag tatsächlich etwas geändert hätte.
So entsteht der Eindruck, dass es in der Debatte weniger um Wirkung geht als um das Gefühl, dass wenigstens irgendetwas passieren müsse. Doch Symbolpolitik ersetzt keine Veränderung. Barrierefreiheit entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch verbindliche Pflichten, durch Sanktionen und durch einklagbare Rechte.
Das eigentliche Problem ist daher nicht, dass diese Reform erneut verschoben wurde. Das Problem ist, dass ihr Scheitern nicht als Chance begriffen wird. Eine schlechte Reform, die nicht kommt, ist kein Verlust. Sie ist die letzte Gelegenheit, noch einmal grundsätzlich über Verpflichtung, Durchsetzung und politische Verantwortung zu sprechen.
Wie bei Beckett wird weiter gewartet, geredet und gehofft. Doch auch in dieser Fortsetzung gilt Godot kommt nicht. Und selbst wenn er käme, wäre er nicht der, auf den man wartet.

Foto: Ralph Milewski
Fladungen (kobinet) Wer eine schlechte Reform verabschiedet, stößt nicht zwei Jahre später die nächste an. Mit der Verabschiedung eines mangelhaften Gesetzes gilt ein Thema politisch als erledigt, nicht als gelöst. Es verschwindet aus den Prioritäten, aus Koalitionsverträgen und aus dem öffentlichen Druck. Genau darin liegt die eigentliche Bedeutung der aktuellen Debatte um die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Der vorliegende Entwurf war von Beginn an strukturell schwach. Er enthielt zahlreiche Ausnahmen, verzichtete auf wirksame Sanktionen und schuf keine einklagbaren Rechte, die im Alltag zu realen Veränderungen geführt hätten. Barrierefreiheit blieb damit dort unverbindlich, wo sie tatsächlich relevant wird im Bestand, bei privaten Anbietern, in den Räumen des täglichen Lebens. Diese Schwächen wurden früh benannt, von Verbänden kritisiert und teilweise sogar als Rückschritt bewertet.
Gerade deshalb wäre der jetzige Zeitpunkt kein Anlass zur Trauer gewesen, sondern eine Gelegenheit zur Klarheit. Die Karten liegen offen auf dem Tisch. Es ist sichtbar, dass diese Reform weder verpflichtend noch wirksam gewesen wäre. Genau hier hätte Widerstand ansetzen können. Öffentliche Kritik, Mobilisierung, eine grundsätzliche Auseinandersetzung darüber, warum echte Barrierefreiheit politisch nicht gewollt ist, sobald sie Geld kostet, Platz beansprucht oder Konflikte erzeugt.
Stattdessen wird das Ausbleiben einer nachweislich wirkungslosen Reform zum Skandal erklärt. Damit verschiebt sich der Maßstab. Nicht mehr die Wirkung entscheidet, sondern allein die Tatsache, dass etwas hätte passieren sollen. Aus inhaltlicher Kritik wird Verteidigung, aus politischer Forderung Resignation.
Diese Verschiebung ist politisch fatal. Entweder ein Gesetzentwurf ist schlecht, dann darf seine Nicht Verabschiedung kein Drama sein. Oder er ist gut, dann hätte man ihn von Anfang an offensiv verteidigen müssen. Beides zugleich geht nicht. Erst einen Entwurf inhaltlich zu zerlegen und ihm anschließend hinterherzutrauern, senkt den Anspruch an Reformpolitik gefährlich.
Wer jetzt auf die Umsetzung dieser Reform drängt, sichert nicht den nächsten Schritt, sondern zementiert den Stillstand. Eine schlechte Reform beruhigt die Politik, weil sie Aktivität simuliert, und entzieht dem Protest seine Grundlage. Mit ihrer Verabschiedung wäre das Thema für Jahre abgeheftet worden unabhängig davon, ob sich im Alltag tatsächlich etwas geändert hätte.
So entsteht der Eindruck, dass es in der Debatte weniger um Wirkung geht als um das Gefühl, dass wenigstens irgendetwas passieren müsse. Doch Symbolpolitik ersetzt keine Veränderung. Barrierefreiheit entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch verbindliche Pflichten, durch Sanktionen und durch einklagbare Rechte.
Das eigentliche Problem ist daher nicht, dass diese Reform erneut verschoben wurde. Das Problem ist, dass ihr Scheitern nicht als Chance begriffen wird. Eine schlechte Reform, die nicht kommt, ist kein Verlust. Sie ist die letzte Gelegenheit, noch einmal grundsätzlich über Verpflichtung, Durchsetzung und politische Verantwortung zu sprechen.
Wie bei Beckett wird weiter gewartet, geredet und gehofft. Doch auch in dieser Fortsetzung gilt Godot kommt nicht. Und selbst wenn er käme, wäre er nicht der, auf den man wartet.





Hallo Ralph,
Du solltest nicht zu streng sein mit der Laienschauspieltruppe. Die Mitspielenden im Inklusionstheaterstück „Warten auf B.G.Godot“ müssen weiter hoffen, das er irgendwann kommt.
In ihrer Bühnenrolle können Estragon und Vladimir (in der aktualisierten Fassung heißen sie ein wenig anders) ja nicht wissen, dass sie in einem Theaterspiel von Samuel Beckett bloß ihren Text aufsagen. Nur Theaterzuschauer wie Du und ich sind sich bewusst, dass ihnen ein Stück „Absurdes Theater“ vorgeführt wird.
Dein Theaterkritikerkollege Dr. Weis