Menu Close

Ein einklagbares Recht auf Höflichkeit – mehr bringt die BGG-Reform im Alltag nicht

Redaktioneller Hinweis: Für Artikel der Kategorie "Kolumne" sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Dies gilt auch für deren Äußerungen in den Lesermeinungen sowie für die Moderation der Kommentare zu deren Beiträgen. Die Inhalte geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Trägervereins wieder. Inhaltliche Kritik richten Sie bitte direkt an die Autoren per Email.
Eine schwarz-weiße Strichzeichnung: Ein Rollstuhlfahrer steht vor einer Treppe und blickt hinauf. Vor ihm verbeugt sich ein Ober oder Diener mit Serviertuch, als wolle er höflich helfen, obwohl der Zugang unüberwindbar bleibt.
Recht auf Höflichkeit
Foto: Ralph Milewski / KI

Fladungen (kobinet) Die Bundesregierung präsentiert den Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes als Reform mit neuen Pflichten für private Anbieter und verbesserten Rechten im Alltag. Im Entwurf selbst finden sich diese Versprechen jedoch kaum wieder. Die vorgesehenen Regelungen verändern die tatsächliche Zugänglichkeit privater Angebote nur in Ausnahmefällen. Die strukturelle Lücke der Reform Der Kern des Problems ist schnell beschrieben: Die Reform verpflichtet private Anbieter nur dann, Barrieren zu beseitigen, wenn es baulich möglich und zumutbar ist. Das klingt zunächst vernünftig. Betrachtet man die Einschränkung jedoch im Alltag, zeigt sich ihre Wirkung. Sie funktioniert wie eine Generalvollmacht für Ausnahmen. Fast jeder Altbau, jede enge Tür, jede Treppe, jedes Podest und jeder schmale Gehweg wird automatisch zum Argument gegen Barrierefreiheit. Genau die Orte, an denen Menschen mit Behinderungen scheitern, fallen damit aus der Reform heraus.

Übrig bleibt das Prinzip der „angemessenen Vorkehrung“. Es soll die Lücke schließen, die bauliche Maßnahmen hinterlassen. In der Praxis bedeutet es: Eine Mitarbeiterin holt vielleicht etwas aus einem Regal. Jemand öffnet die Tür. Jemand bringt den Kaffee nach draußen. Das sind Hilfestellungen, die im Alltag ohnehin vorkommen, abhängig davon, ob eine Person Zeit hat, aufmerksam ist oder gerade nicht unter Druck steht. Ein Recht auf Zugang entsteht daraus nicht. Es entsteht lediglich ein Anspruch darauf, dass jemand aushilft, sofern es situativ möglich ist.
Ein Zugang, der nicht zur Nutzung führt, ist kein Zugang.
Die Reform ersetzt damit strukturelle Barrierefreiheit durch soziale Interaktionen. Genau an dem Punkt, an dem eine bauliche Lösung notwendig wäre, bietet das Gesetz nur eine provisorische Hilfestellung an – und belässt die Barriere selbst unangetastet.

Die Reform tut so, als würde sie die Türen des Alltags öffnen. Tatsächlich öffnet sie keine Türen und in vielen Fällen nicht einmal eine Klingel. Selbst eine mobile Rampe darf ein Betrieb ablehnen, wenn sie „baulich nicht praktikabel“ sei. Diese Begründung wird weiterhin genauso zuverlässig funktionieren wie der Hinweis auf Denkmalschutz, Kosten oder Gefälle. Wer vor zwei Stufen in einer Altstadt steht, bleibt draußen. Wer vor fünf Stufen steht, ohnehin.

Digitale Fortschritte ersetzen keine räumlichen Zugänge

Statt Barrierefreiheit im Alltag gibt es digitale Barrierefreiheit im Verwaltungsverfahren. Das ist gut, wichtig und überfällig. Es ist jedoch ein Nebenprodukt technologischer Entwicklung und kein Ergebnis politischer Entschlossenheit. KI übersetzt heute Bescheide in Leichte Sprache, weil sie es kann. Nicht, weil der Gesetzgeber plötzlich die Bedürfnisse der Betroffenen entdeckt hätte.

Was ein funktionierendes Modell ausmacht

Man hätte die Chance nutzen können, das Problem dort anzugehen, wo es seit Jahrzehnten liegt, nämlich in der realen Nutzbarkeit von Räumen. Eine Umkehr der Beweislast wäre möglich gewesen, so wie sie der Americans with Disabilities Act in den USA seit 1990 vorsieht. Dort muss nicht der Rollstuhlfahrer erklären, warum er Zugang braucht. Dort muss der Betreiber erklären, warum er ihn nicht herstellen kann. Dieser Mechanismus hat das Land verändert. Rampen, Aufzüge, Toiletten, Tische und Wege wurden strukturell verbessert, weil Unterlassen Konsequenzen hat.

Warum der Unterschied Wirkung erzeugt

Die deutsche Reform vermeidet genau diesen Mechanismus. Sie erzeugt keinen Druck, keine Sanktionen und keine Verpflichtungen, die mehr erfordern als eine kurze Hilfestellung. Sie ordnet die Höflichkeit, mehr nicht. Im Ergebnis entspricht sie dem Satz „Sagen Sie einfach Bescheid, wenn Sie etwas brauchen“.

Für Menschen, die im Alltag immer wieder an Stufen, Schrägen, Türen und Innenräumen scheitern, bedeutet das keinen Fortschritt. Es ist ein Déjà-vu. Die Reform bestätigt, was ohnehin gilt. Barrierefreiheit bleibt freiwillig, solange sie etwas kostet, Platz braucht oder Konflikte erzeugt. Die neue Pflicht greift nur dort, wo sie niemanden belastet.

Der Blick in die USA verdeutlicht, was hierzulande nicht umgesetzt wird.

Der Americans with Disabilities Act gilt seit 1990 für alle öffentlich zugänglichen privaten Anbieter, vom Kiosk bis zur Arztpraxis und vom Café bis zum Supermarkt. Sein Grundprinzip ist klar. Barrierefreiheit ist keine Frage des guten Willens, sondern eine Pflicht.

Private Anbieter müssen alle Barrieren beseitigen, die „readily achievable“ sind, also ohne unverhältnismäßigen Aufwand umgesetzt werden können. Das schließt mobile Rampen, alternative Zugänge, unterfahrbare Tische, breitere Wege, niedrigere Theken, angepasste Möbel, Klingeln und Servicekonzepte ein. Die Schwelle liegt niedrig und die Verpflichtung hoch. Ob ein Umbau möglich ist, entscheidet nicht das Bauchgefühl eines Geschäftsinhabers. Es entscheiden die Fakten und sie können geprüft werden.

In den USA gilt außerdem die Beweislastumkehr. Nicht der behinderte Mensch muss erklären, warum er Zugang braucht, sondern der Anbieter muss belegen, warum er ihn nicht ermöglichen kann. Dieser Mechanismus verändert Verhalten. Er schafft Rampen, weil Unterlassen Folgen hat.

Deshalb sieht der amerikanische Alltag sichtbar anders aus. Eingänge mit zwei oder drei Stufen ohne Lösung sind selten. Rampen sind üblich. Alternative Eingänge sind ausgeschildert. Cafés stellen Tische so, dass zumindest einige davon unterfahrbar sind. Wege werden freigeräumt und Drehbereiche geschaffen. Das geschieht nicht aus Altruismus, sondern aus nüchternem ökonomischem Kalkül. Nichtstun kann teuer werden. Hierzulande bleibt Nichtstun folgenlos.

Der ADA ist nicht perfekt. Seine Formulierungen sind schlicht. Dennoch behandelt er Barrierefreiheit als Strukturaufgabe, nicht als Service. Außerdem berücksichtigt er, dass Barrierefreiheit allen zugutekommt, älteren Menschen, Familien mit Kinderwagen und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen.

Der Vergleich zeigt nicht, wie weit die USA sind. Er zeigt, wie wenig die deutsche Reform verlangt. Sie fordert nichts, was Veränderungen auslösen würde. Keine Umbauten, keine verpflichtenden Alternativen, keine Sanktionen, keine klare Beweislast und keine echte Durchsetzung. Während der ADA sagt „Zeigt mir, warum ihr es nicht könnt“, bleibt es hier beim Satz „Macht einfach, was euch nicht stört“.

Barrierefreiheit entsteht nicht durch Ankündigungen oder Serviceversprechen. Sie entsteht durch verbindliche und einklagbare Regeln, die wirken.