Berlin (kobinet)
Der Deutsche Blinden- und Seh-behinderten-Verband kämpft.
Er kämpft gegen E-Roller auf Geh-wegen.
Der Verband heißt kurz: DBSV.
Der DBSV hat in diesem Jahr viel gemacht.
Er hat mit Politikern gesprochen.
Er hat Öffentlichkeits-arbeit gemacht.
Öffentlichkeits-arbeit bedeutet: Eine Gruppe erzählt allen von ihrer Arbeit.
Das macht die Gruppe in Zeitungen.
Oder im Internet.
Der DBSV hat vor Gericht geklagt.
Der DBSV hat einen News-letter geschrieben.
Ein Newsletter ist eine Nachricht mit Neuigkeiten.
Du bekommst ihn als E-Mail.
Der News-letter heißt: dbsv-direkt.
Im News-letter steht viel über E-Roller.
Der DBSV berichtet aus 3 verschiedenen Sicht-weisen.
Am 19. Dezember wird es spannend
Am 19. Dezember 2025 trifft sich der Bundes-rat.
Der Bundesrat vertritt die 16 Bundes-länder.
Die Mitglieder reden über neue Gesetze.
Der Bundes-rat entscheidet über neue Regeln.
Die Regeln sind für E-Roller.
Die Regeln stehen in einer Verordnung.
Eine Verordnung ist eine Regel.
Diese Regel gilt für alle in Deutschland.
Die Verordnung heißt: eKFV.
Das ist kurz für: Elektro-kleinst-fahr-zeuge-Verordnung.
Die Bundes-regierung hat einen Entwurf gemacht.
Ein Entwurf ist ein Vorschlag.
Er zeigt wie neue Regeln aussehen sollen.
Der DBSV findet den Entwurf schlecht.
Der DBSV hat den Entwurf kritisiert.
Der DBSV hat sich Partner gesucht.
E-Roller sind gefährlich für Fuß-gänger.
Die neuen Regeln helfen nicht.
Sie helfen nicht gegen die Gefahr.
Die Städte dürfen selbst entscheiden.
Sie können feste Abstell-flächen einführen.
Oder sie erlauben das freie Abstellen.
Das freie Abstellen heißt: free floating.
Free floating bedeutet: Man kann ein Fahr-zeug überall abstellen.
Man muss es nicht zurück-bringen.
Das Chaos auf den Geh-wegen bleibt dann.
Die Strafen für falsches Fahren sind zu niedrig.
E-Roller dürfen dann auf Geh-wegen fahren.
Das ist erlaubt wenn Räder dort fahren dürfen.
Das gibt Streit mit Fuß-gängern.
Der Bundes-rat wollte im November entscheiden.
Aber er hat die Entscheidung verschoben.
Die Fach-ausschüsse haben verschiedene Meinungen.
Fach-ausschüsse sind kleine Gruppen.
Diese Menschen kennen sich gut aus.
Sie kennen sich mit einem Thema aus.
Der Verkehrs-ausschuss findet die Regeln gut.
Der Innen-ausschuss findet die Regeln gut.
Der Sozial-ausschuss findet die Regeln gefährlich.
Der DBSV hofft auf bessere Regeln.
Sicherheit ist wichtig.
Barriere-freiheit ist wichtig.
Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Gute Nachrichten vom Justiz-ministerium
Das Bundes-justiz-ministerium hat einen Entwurf gemacht.
Der Entwurf ist für ein neues Gesetz.
Das Gesetz ist über Unfälle mit E-Rollern.
Der DBSV hat das lange gefordert.
Bisher war es schwer Schaden-ersatz zu bekommen.
Schaden-ersatz bedeutet: Jemand macht etwas kaputt.
Diese Person muss dann Geld bezahlen.
Zum Beispiel wenn man über einen E-Roller fällt.
Und sich verletzt.
Das soll sich ändern.
Es gibt eine neue Haftung.
Das heißt: Halter-haftung.
Halter-haftung bedeutet: Dem Verleiher gehören die E-Roller.
Der Verleiher muss bezahlen.
Er muss bezahlen wenn ein E-Roller Schaden macht.
Die Verleiher müssen dann zahlen.
Auch wenn sie keine Schuld haben.
Das schützt die Unfall-opfer besser.
Klage in Berlin war erfolgreich
Der DBSV hat einen Podcast.
Ein Podcast ist eine Hör-sendung im Internet.
Du kannst den Podcast anhören.
Der Podcast heißt: Sichtweisen.
Im Podcast geht es um eine Klage.
Die Klage war in Berlin.
Der Berliner Landes-verein heißt: ABSV.
Der ABSV hat eine Verbands-klage eingereicht.
Eine Verbands-klage ist eine Klage vor Gericht.
Ein Verein klagt für viele Menschen.
Eine Rechts-beratung hat geholfen.
Die Rechts-beratung heißt: rbm.
Das ist kurz für: Rechte behinderter Menschen.
Im Podcast sprechen 3 Personen.
Bedia Kunz ist stell-vertretende Vorsitzende vom ABSV.
Dr. Michael Richter arbeitet bei der rbm.
Christiane Möller ist Justiz-iarin beim DBSV.
Die Klage wurde zurück-genommen.
Aber sie war trotzdem erfolgreich.
Die Geh-wege in Berlin sollen frei werden.
Ohne Hindernisse.
Ihr könnt den Podcast hören.
Hier ist der Link zum Podcast über die Verbands-klage.

Foto: BIZEPS
Berlin (kobinet) Politisch, mit Öffentlichkeitsarbeit und juristisch sind in diesem Jahr der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und seine Mitgliedsvereine gegen die Probleme vorgegangen, die E-Roller auf Gehwegen verursachen. Im letzten Newsletter dbsv-direkt des Jahres berichtet der DBSV daher zum E-Roller-Thema aus drei völlig verschiedenen Blickwinkeln über diese Dauerbaustelle. So wird es beispielsweise am 19. Dezember 2025 noch einmal spannend, wenn im Bundesrat über die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entschieden wird, heißt es in dbsv-direkt.
Im neuesten Newsletter weist der DBSV auf folgende vier Entwicklungen hin. Dort heißt es wie folgt:
Am Freitag, dem 19. Dezember, wird es spannend im Bundesrat, denn dann soll über die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entschieden werden. Der DBSV hat den Entwurf der Bundesregierung scharf kritisiert und sich starke Partner gesucht, wie unser Newsletter am 26. November berichtete. E-Roller verursachen massive Gefahren für alle, die zu Fuß unterwegs sind, und die vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, daran etwas zu ändern. Der Entwurf würde vielmehr bedeuten, das aktuelle Abstellchaos auf Dauer beizubehalten, denn die Städte könnten weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen für Leih-Roller einführen oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) erlauben. Bei Fehlverhalten von E-Roller-Fahrenden sollen weiterhin nur milde Bußgelder drohen. Zudem soll das Fahren von E-Rollern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind. Konflikte mit Zufußgehenden sind dadurch vorprogrammiert. Der Bundesrat hatte die Änderung der eKFV eigentlich schon im November auf der Agenda, verwies die Sache aber zurück in die Fachausschüsse. Diese kommen zu unterschiedlichen Bewertungen: Während Verkehrs- und Innenausschuss die Vorschläge der Bundesregierung weitgehend unterstützen, hat der Ausschuss für Soziales die Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger betont, die mit den geplanten Regelungen verbunden sind. Drücken wir also die Daumen, dass der Bundesrat die Priorität auf Sicherheit und Barrierefreiheit legt und kräftige Nachbesserungen der vorgesehenen Regelungen einfordert.
Eine gute Nachricht kommt derweil vom Bundesjustizministerium. Dieses hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vorgelegt. Damit wird der langjährigen Forderung des DBSV Rechnung getragen, Unfallopfer besser zu schützen. Bislang ist es für Menschen, die über einen herumliegenden E-Roller fallen und sich verletzen, sehr schwer bis unmöglich, Schadenersatz zu erhalten. Das soll sich nun ändern, denn die bisherige Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge wird aufgehoben. Für diese gelten damit künftig die „verschuldensunabhängige Halterhaftung“ und die „Haftung der fahrzeugführenden Person aus vermutetem Verschulden“, was im Klartext bedeutet: Im Zweifel haftet auch die Verleihfirma.
Um den juristischen Kampf gegen das Abstellchaos geht es im neuen Sichtweisen-Podcast. Unser Berliner Landesverein ABSV hatte mit Unterstützung der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm) eine Verbandsklage eingereicht. Im Podcast sprechen Bedia Kunz, die stellvertretende Vorsitzende des ABSV, Dr. Michael Richter von der rbm und DBSV-Justiziarin Christiane Möller über die Hintergründe der Klage. Dabei wird deutlich, warum das Verfahren trotz der Rücknahme der Klage ein großer Erfolg und wichtiger Schritt auf dem Weg zu hindernisfreien Gehwegen in der Hauptstadt ist. Hören Sie gleich mal rein unter:

Foto: BIZEPS
Berlin (kobinet) Politisch, mit Öffentlichkeitsarbeit und juristisch sind in diesem Jahr der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und seine Mitgliedsvereine gegen die Probleme vorgegangen, die E-Roller auf Gehwegen verursachen. Im letzten Newsletter dbsv-direkt des Jahres berichtet der DBSV daher zum E-Roller-Thema aus drei völlig verschiedenen Blickwinkeln über diese Dauerbaustelle. So wird es beispielsweise am 19. Dezember 2025 noch einmal spannend, wenn im Bundesrat über die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entschieden wird, heißt es in dbsv-direkt.
Im neuesten Newsletter weist der DBSV auf folgende vier Entwicklungen hin. Dort heißt es wie folgt:
Am Freitag, dem 19. Dezember, wird es spannend im Bundesrat, denn dann soll über die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entschieden werden. Der DBSV hat den Entwurf der Bundesregierung scharf kritisiert und sich starke Partner gesucht, wie unser Newsletter am 26. November berichtete. E-Roller verursachen massive Gefahren für alle, die zu Fuß unterwegs sind, und die vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, daran etwas zu ändern. Der Entwurf würde vielmehr bedeuten, das aktuelle Abstellchaos auf Dauer beizubehalten, denn die Städte könnten weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen für Leih-Roller einführen oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) erlauben. Bei Fehlverhalten von E-Roller-Fahrenden sollen weiterhin nur milde Bußgelder drohen. Zudem soll das Fahren von E-Rollern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind. Konflikte mit Zufußgehenden sind dadurch vorprogrammiert. Der Bundesrat hatte die Änderung der eKFV eigentlich schon im November auf der Agenda, verwies die Sache aber zurück in die Fachausschüsse. Diese kommen zu unterschiedlichen Bewertungen: Während Verkehrs- und Innenausschuss die Vorschläge der Bundesregierung weitgehend unterstützen, hat der Ausschuss für Soziales die Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger betont, die mit den geplanten Regelungen verbunden sind. Drücken wir also die Daumen, dass der Bundesrat die Priorität auf Sicherheit und Barrierefreiheit legt und kräftige Nachbesserungen der vorgesehenen Regelungen einfordert.
Eine gute Nachricht kommt derweil vom Bundesjustizministerium. Dieses hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vorgelegt. Damit wird der langjährigen Forderung des DBSV Rechnung getragen, Unfallopfer besser zu schützen. Bislang ist es für Menschen, die über einen herumliegenden E-Roller fallen und sich verletzen, sehr schwer bis unmöglich, Schadenersatz zu erhalten. Das soll sich nun ändern, denn die bisherige Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge wird aufgehoben. Für diese gelten damit künftig die „verschuldensunabhängige Halterhaftung“ und die „Haftung der fahrzeugführenden Person aus vermutetem Verschulden“, was im Klartext bedeutet: Im Zweifel haftet auch die Verleihfirma.
Um den juristischen Kampf gegen das Abstellchaos geht es im neuen Sichtweisen-Podcast. Unser Berliner Landesverein ABSV hatte mit Unterstützung der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm) eine Verbandsklage eingereicht. Im Podcast sprechen Bedia Kunz, die stellvertretende Vorsitzende des ABSV, Dr. Michael Richter von der rbm und DBSV-Justiziarin Christiane Möller über die Hintergründe der Klage. Dabei wird deutlich, warum das Verfahren trotz der Rücknahme der Klage ein großer Erfolg und wichtiger Schritt auf dem Weg zu hindernisfreien Gehwegen in der Hauptstadt ist. Hören Sie gleich mal rein unter:




