Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)
München (kobinet) Menschen mit Behinderung, die eine gesetzliche Betreuung haben, dürfen seit 2019 wählen gehen. Also steht nächsten Monat die zweite Bundestagswahl an, an denen alle deutschen Menschen mit Behinderung über 18 Jahren ihr Wahlrecht ausüben können. Die Frage, welche Partei das Wahlkreuzchen bekommen sollte, ist schwierig. Deswegen ist es sehr wichtig, Angebote der Politischen Bildung – speziell für Menschen mit Behinderung – weiter auszubauen. Für Nico Wunderle aus München ist durch die Beschäftigung mit den politischen Inhalten der AfD klar, dass diese keine Alternative für Menschen mit Behinderungen ist, wie er in seinem Kommentar für die kobinet-nachrichten schreibt.






