
Foto: BSK e.V.
Krautheim (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) begrüßt die erzielte Einigung zwischen den ehemaligen Koalitionspartnern SPD, Grünen und FDP zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelgenehmigung für Menschen mit Behinderung. Diese Regelung, die voraussichtlich noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten soll, stelle einen wichtigen Schritt dar, um die Versorgungslage körperbehinderter Menschen nachhaltig zu verbessern.
Die Bundesvorsitzende des BSK, Verena Gotzes, erklärte dazu: „Die Entbürokratisierung der Hilfsmittelverordnung ist ein großer Erfolg für Menschen mit Behinderung. Bürokratische Hürden dürfen nicht länger den Zugang zu dringend benötigten Hilfsmitteln verzögern. Es freut uns, dass die Politik endlich erkannt hat, wie essenziell solche Maßnahmen für die Teilhabe und Lebensqualität Betroffener sind.“ Die Anpassung der Hilfsmittelverordnung sieht eine erhebliche Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens vor. Für Menschen mit Behinderung bedeutet dies kürzere Wartezeiten und eine schnellere Bereitstellung wichtiger Hilfsmittel, die für ihre Mobilität, Kommunikation und Selbstständigkeit unverzichtbar sind. Die bisherige Praxis war häufig von Verzögerungen geprägt, die Betroffene und ihre Angehörigen stark belasteten, heißt es vonseiten des BSK.
Die Initiative für diese Entbürokratisierung wurde nach Informationen des BSK von der FDP maßgeblich vorangetrieben. Mit der nun erzielten Einigung konnte eine entscheidende Lücke in der Gesundheitsversorgung geschlossen werden. Gleichzeitig bleibt viel zu tun, wie Gotzes betont: „Diese Regelung ist ein wichtiger erster Schritt, doch sie darf nicht das Ende der Reformbemühungen markieren. Wir fordern eine umfassende Überarbeitung des Systems, um eine durchgehend bedarfsgerechte und barrierefreie Versorgung sicherzustellen.“
Neben der Hilfsmittelverordnung umfasst das Maßnahmenpaket weitere wichtige Reformen im Gesundheitsbereich, wie die Entbudgetierung für Hausärzte und die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch Kranke. Der BSK würdigt diese Maßnahmen als positiven Impuls, betont jedoch, dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung weiterhin stärker berücksichtigt werden müssen. Abschließend appelliert der BSK an die künftige Bundesregierung, die beschlossenen Maßnahmen konsequent umzusetzen und die Inklusion sowie Teilhabe behinderter Menschen im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben. „Wir brauchen langfristige und nachhaltige Lösungen, die die Rechte und Bedürfnisse behinderter Menschen ins Zentrum der Gesundheitsversorgung stellen. Es ist an der Zeit, Inklusion nicht nur zu versprechen, sondern sie auch zu leben,“ so Verena Gotzes.