Foto: Irina Tischer
Mainz (kobinet) Die Zeiten sind nicht einfacher geworden, die Kommunen stehen verstärkt unter finanziellem Druck und was liegt da näher, als über die steigenden Kosten in der Behindertenhilfe zu klagen und heraufzubeschwören, dass früher alles besser und damit auch billiger war. Damals als sich die Hilfen noch nicht am individuellen Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen und Inklusion, sondern an Leistungsgruppen und damit meist auch an den Angeboten der Einrichtungen der Behindertenhilfe orientierten. Und wenn dann noch der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, der im Dezember 2024 im Morgenmagazin bereits den Sinn schulischer Inklusion in Frage stellte, in der Sendung von Markus Lanz dabei ist, kann man Schlimmes ahnen. In vier Minuten wurde dort am 22. April 2025 das Bürokratiemonster Bundesteilhabegesetz und alte Zeiten heraufbeschworen, ohne ernsthaft in die Tiefe zu gehen, wie die Rechtsansprüche behinderter Menschen besser in ihrem Sinne geregelt werden können. Auch wenn behinderte Menschen den bürokratischen Aufwand genau kennen und kritisieren, den sie durchlaufen müssen, um ihre Leistungen zur Teilhabe zu bekommen, lässt sich erahnen, wohin die Kommunen mit solchen Diskussionen wollen. Eine gefährliche Debatte beim derzeitigen Trend des immer schneller werdenden Schlechtmachens und Abwertens von echter Inklusion, findet kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul.





