Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Berlin (kobinet) Für ein gutes Betriebsklima ist es wichtig, dass es innerbetriebliche Stellen gibt, an die sich Mitarbeitende bei Diskriminierung wenden können. Aber wie sollen solche Stellen ausgestaltet werden, wie gehen sie am besten mit Beschwerden um? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgebende zwar seit 2006, Antidiskriminierungsbeschwerdestellen einzurichten, schreibt aber nicht konkret vor, wie diese aussehen und arbeiten sollen. Das bringt viele Herausforderungen und Fragen mit sich. Um Betrieben eine Orientierung an die Hand zu geben, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Beispiele für gelingende betriebliche Beschwerdestrukturen sammeln und analysieren lassen. Darauf aufbauend wurde ein Grundmodell für gute Beschwerdestrukturen und -verfahren entwickelt, das an unterschiedliche Branchen und Organisationsgrößen angepasst werden kann. Die Ergebnisse der Studie „Beschwerdestellen bei Diskriminierung – Grundlagen, Handlungsansätze und Praxisbeispiele für eine gute Umsetzung von betrieblichen Beschwerdestellen nach § 13 AGG“ sollen nun am 8. Juli 2025 vorgestellt werden.





