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München (kobinet) Der Inklusionsbeirat des Bezirks Oberbayern ermöglicht Menschen mit Behinderungen, sich aktiv in das politische Leben einzubringen. Vor kurzem hat sich das Gremium zu seiner zweiten Sitzung getroffen. Eingeladen hatten die beiden Inklusionsbeauftragten des Bezirks Oberbayern sowie die Bezirksrätinnen Claudia Hausberger und Dr. Frauke Schwaiblmair, die dem Beirat vorsitzen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem das Thema „Platzfreihalteregelung“. Die „Platzfreihalteregelung“ ist auch als „10- oder 30-Tage-Regelung“ bekannt. Die 30-Tage-Regelung legt fest, wie lange Bewohner’innen im ambulanten oder stationären Wohnen vorübergehend abwesend sein können.









































