
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Bundestag hat am 26. Mai das Pflegeunterstützungs- und-entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist diese Pflegereform vor allem für pflegende Angehörigen, die Tag für Tag ihre Gesundheit aufs Spiel setzen und viele Einbußen in Kauf nehmen, eine große Enttäuschung und reine Augenwischerei. Für den Beauftragten für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers, zeigt sich bei diesem Gesetzgebungsverfahren, dass "Opposition wirkt", weil das u.a. auch von der CDU/CSU geforderte Entlastungsbudget, das Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenfasst, nun doch noch ins Gesetz mit aufgenommen wurde.
„Das Entlastungsbudget ist ein allererster Schritt in die richtige Richtung, hier hat der Druck des VdK Wirkung gezeigt. Jedoch kommt es erst in zwei Jahren voll zum Zug. Das ist viel zu spät, denn die Nächstenpflege ist am Limit, weil sie seit Jahren von der Politik ignoriert wurde, und auch jetzt kommt sie wieder viel zu kurz. Diese Reform bleibt Stückwerk, bis nicht endlich der Bürokratiedschungel im Pflegebereich gelichtet wird und Unterstützungsleistungen den Bedürfnissen der Pflegenden und Gepflegten entsprechend zur Verfügung stehen. Es fehlt an allen Ecken und Enden an Tagespflegeplätzen, und ein Online-Portal, das bundesweit freie Plätze anzeigen sollte, ist wieder aus dem Gesetzentwurf verschwunden“, betonte Verena Bentele.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte auf dem Bundesverbandstag des Sozialverbands VdK angekündigt, die häusliche Pflege weiter ausbauen zu wollen. Das will auch der VdK: „Aus unserer Sicht braucht es dafür einen Pflegelohn sowie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, um sie vor Altersarmut zu schützen. Das verstehen wir unter einer nachhaltigen Unterstützung der Nächstenpflege“, so Verena Bentele.
„Opposition wirkt: Das von uns als CDU/CSU geforderte Entlastungsbudget, das Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenfasst, kommt nun doch noch in das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz. Das ist eine gute Nachricht für pflegende Angehörige, vor allem Eltern von Kindern mit Behinderungen. Gut, dass die Ampel hier noch einmal die Kurve bekommen hat, wenn auch leider auf Kosten der Erhöhung der ambulanten Pflegeleistungen. Doch das darf jetzt nicht alles gewesen sein. Es braucht z.B. mehr Kurzzeitpflegeplätze, um pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität zu ermöglichen“, erklärte Wilfried Oellers.