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Menschenrechtsinstitut fordert Monitoring der Folgen der Kassenzulassung nicht-invasive Pränataltests

Britta Schlegel
Britta Schlegel
Foto: DIMR/Barbara Dietl

Berlin (kobinet)

Anlässlich der geplanten zweiten und dritten Lesung des fraktionsübergreifenden Gruppenantrags "Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums" am 8. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag spricht sich das Deutsche Institut für Menschenrechte für eine systematische Auswertung der Folgen der Kassenzulassung aus. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, betonte im Vorfeld der Beratungen im Bundestag: "Die Kassenzulassung des NIPT als pränataler Test auf Chromosomen-Abweichungen wirft grundlegende bioethische Fragen auf: Pränatale Untersuchungen können die Annahme bestärken, manche Menschen seien zu fehlerhaft, um geboren zu werden. Die Kostenübernahme des NIPT durch die Krankenkassen erhöht den gesellschaftlichen Druck auf Schwangere, Föten mit Trisomie abzutreiben. Behinderung ist jedoch ein Teil menschlicher Vielfalt."

Das Institut unterstützt den Vorschlag, die Konsequenzen aus der Kassenzulassung überwachen zu lassen und begleitend ein interdisziplinäres Expertengremium einzurichten. Dieses Gremium solle auch mit Menschen mit Behinderungen besetzt sein, so Schlegel. Seit der Einführung des NIPT als Kassenleistung im Juli 2022 haben Schwangerschaftsabbrüche dem Institut zufolge deutlich zugenommen. Belastbare Daten zur Nutzung des Tests, zur Qualität von Beratungsgesprächen und zur Anzahl darauffolgender Schwangerschaftsabbrüche fehlen jedoch bisher. Ziel des Gruppenantrags ist es, neue Erkenntnisse darüber zu gewinnen. Die Informationsgrundlagen seien auch zur Absicherung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren zu schaffen.

Link zu weiteren Informationen zu den Beratungen im Bundestag

Die Debatte und Beschlussfassung zu diesem Thema ist im Plenum des Bundestages nach derzeitigem Stand von 17:25 bis 18:00 Uhr vorgesehen und wird auf www.bundestag.de live übertragen.

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