Berlin (kobinet)
Besprechung im Bundes-Tag
Im Bundes-Tag gibt es eine Besprechung.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe.
Die Gruppe besteht aus Politikerinnen und Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Die Politiker machen Gesetze für Deutschland.
Die Besprechung ist wichtig.
Der Test für schwangere Frauen
Es geht um einen Test.
Der Test heißt: nicht-invasiver Pränatal-Test.
Nicht-invasiv bedeutet: Der Test tut nicht weh.
Man nimmt nur Blut von der Frau ab.
Das Baby wird dabei nicht verletzt.
Man sagt auch kurz: NIPT.
Was prüft der Test?
Der Test prüft, ob das Baby gesund ist.
Der Test sucht nach besonderen Veränderungen.
Diese Veränderungen heißen: Chromosomen-Abweichungen.
Chromosomen sind kleine Teile im Körper.
Sie bestimmen, wie ein Mensch aussieht.
Sie bestimmen auch, wie der Körper funktioniert.
Manchmal sind Chromosomen anders.
Zum Beispiel: Ein Mensch hat ein Chromosom zu viel.
Das nennt man Trisomie.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte sagt etwas dazu.
Das Institut passt auf die Rechte von Menschen auf.
Es passt auf, dass alle fair behandelt werden.
Der Test ist wichtig.
Aber es gibt auch Probleme.
Britta Schlegel arbeitet dort.
Sie ist Leiterin der Monitoring-Stelle.
Die Stelle heißt: UN-Behindertenrechtskonvention.
Sie sagt:
Manche Menschen bekommen falsche Gedanken.
Sie denken: Manche Babys sind nicht gut genug.
Sie sagen: Diese Babys sollen nicht geboren werden.
Wer bezahlt den Test?
Die Kranken-Kassen bezahlen den Test.
Kranken-Kassen bezahlen Arzt-Besuche.
Kranken-Kassen bezahlen auch Behandlungen.
Jeder Mensch in Deutschland zahlt Geld an die Kranken-Kasse.
Das kann Druck machen.
Manche Frauen fühlen sich gezwungen.
Sie entscheiden sich für einen Schwangerschafts-Abbruch.
Schwangerschafts-Abbruch bedeutet:
Die Frau bekommt das Baby nicht.
Die Schwangerschaft wird beendet.
Das passiert oft bei Trisomie.
Behinderung ist normal
Eine Behinderung ist normal.
Behinderung gehört zum Leben dazu.
Jeder Mensch ist anders.
Das ist gut so.
Mehr Kontrolle für den Test
Das Institut will mehr Kontrolle.
Es soll eine besondere Gruppe geben.
Diese Gruppe heißt: Gremium.
Ein Gremium ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Die Gruppe prüft, ob der Test gut ist.
In der Gruppe sollen auch Menschen mit Behinderung sein.
Seit dem Jahr 2022 bezahlen die Kranken-Kassen den Test.
Seitdem gibt es mehr Schwangerschafts-Abbruche.
Aber es gibt noch keine genauen Zahlen.
Fehlende Informationen
Es fehlen wichtige Informationen.
Zum Beispiel:
- Wie oft wird der Test gemacht?
- Wie gut sind die Beratungen?
- Wie viele Frauen brechen die Schwangerschaft ab?
Was wollen die Politiker?
Der Gruppen-Antrag hat ein Ziel.
Er will neue Erkenntnisse gewinnen.
Britta Schlegel sagt:
Die Informationen schützen die Rechte der Frauen.
Jede Frau soll selbst entscheiden können.
Die Besprechung im Internet
Man kann die Besprechung im Internet sehen.
Hier ist der Link:
Mehr Informationen gibt es hier:
Foto: DIMR/Barbara Dietl
Berlin (kobinet)
Anlässlich der geplanten zweiten und dritten Lesung des fraktionsübergreifenden Gruppenantrags "Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums" am 8. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag spricht sich das Deutsche Institut für Menschenrechte für eine systematische Auswertung der Folgen der Kassenzulassung aus. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, betonte im Vorfeld der Beratungen im Bundestag: "Die Kassenzulassung des NIPT als pränataler Test auf Chromosomen-Abweichungen wirft grundlegende bioethische Fragen auf: Pränatale Untersuchungen können die Annahme bestärken, manche Menschen seien zu fehlerhaft, um geboren zu werden. Die Kostenübernahme des NIPT durch die Krankenkassen erhöht den gesellschaftlichen Druck auf Schwangere, Föten mit Trisomie abzutreiben. Behinderung ist jedoch ein Teil menschlicher Vielfalt."
Das Institut unterstützt den Vorschlag, die Konsequenzen aus der Kassenzulassung überwachen zu lassen und begleitend ein interdisziplinäres Expertengremium einzurichten. Dieses Gremium solle auch mit Menschen mit Behinderungen besetzt sein, so Schlegel. Seit der Einführung des NIPT als Kassenleistung im Juli 2022 haben Schwangerschaftsabbrüche dem Institut zufolge deutlich zugenommen. Belastbare Daten zur Nutzung des Tests, zur Qualität von Beratungsgesprächen und zur Anzahl darauffolgender Schwangerschaftsabbrüche fehlen jedoch bisher. Ziel des Gruppenantrags ist es, neue Erkenntnisse darüber zu gewinnen. Die Informationsgrundlagen seien auch zur Absicherung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren zu schaffen.
Link zu weiteren Informationen zu den Beratungen im Bundestag
Die Debatte und Beschlussfassung zu diesem Thema ist im Plenum des Bundestages nach derzeitigem Stand von 17:25 bis 18:00 Uhr vorgesehen und wird auf www.bundestag.de live übertragen.
Foto: DIMR/Barbara Dietl
Berlin (kobinet)
Anlässlich der geplanten zweiten und dritten Lesung des fraktionsübergreifenden Gruppenantrags "Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums" am 8. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag spricht sich das Deutsche Institut für Menschenrechte für eine systematische Auswertung der Folgen der Kassenzulassung aus. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, betonte im Vorfeld der Beratungen im Bundestag: "Die Kassenzulassung des NIPT als pränataler Test auf Chromosomen-Abweichungen wirft grundlegende bioethische Fragen auf: Pränatale Untersuchungen können die Annahme bestärken, manche Menschen seien zu fehlerhaft, um geboren zu werden. Die Kostenübernahme des NIPT durch die Krankenkassen erhöht den gesellschaftlichen Druck auf Schwangere, Föten mit Trisomie abzutreiben. Behinderung ist jedoch ein Teil menschlicher Vielfalt."
Das Institut unterstützt den Vorschlag, die Konsequenzen aus der Kassenzulassung überwachen zu lassen und begleitend ein interdisziplinäres Expertengremium einzurichten. Dieses Gremium solle auch mit Menschen mit Behinderungen besetzt sein, so Schlegel. Seit der Einführung des NIPT als Kassenleistung im Juli 2022 haben Schwangerschaftsabbrüche dem Institut zufolge deutlich zugenommen. Belastbare Daten zur Nutzung des Tests, zur Qualität von Beratungsgesprächen und zur Anzahl darauffolgender Schwangerschaftsabbrüche fehlen jedoch bisher. Ziel des Gruppenantrags ist es, neue Erkenntnisse darüber zu gewinnen. Die Informationsgrundlagen seien auch zur Absicherung des Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren zu schaffen.
Link zu weiteren Informationen zu den Beratungen im Bundestag
Die Debatte und Beschlussfassung zu diesem Thema ist im Plenum des Bundestages nach derzeitigem Stand von 17:25 bis 18:00 Uhr vorgesehen und wird auf www.bundestag.de live übertragen.





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