Dresden (kobinet)
Vertreter-innen des Zentrum selbst-bestimmt Leben Sachsen waren beim Bürger-Dialog.
Ein Vertreter ist eine Person, die für eine Gruppe spricht.
Das war am 31. August 2026.
Das Zentrum selbst-bestimmt Leben Sachsen nennen wir ab jetzt: ZsL Sachsen.
Ein Bürger-Dialog bedeutet: Menschen stellen Fragen direkt an eine wichtige Person.
Beim Bürger-Dialog war Bärbel Bas dabei.
Bärbel Bas ist die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales.
Eine Bundes-Ministerin ist eine wichtige Frau in der Regierung.
Sie ist zuständig für ein Thema in ganz Deutschland.
Kati, Ines, Carola und Manuel vom ZsL Sachsen haben mitgemacht.
Sie konnten Bärbel Bas direkt Fragen stellen.
Es gab viele verschiedene Themen.
Zum Beispiel: Arbeit, Wohnen, Rente und soziale Sicherheit.
Soziale Sicherheit bedeutet: Menschen bekommen Hilfe vom Staat.
Der Staat hilft Menschen, die Hilfe brauchen.
Zum Beispiel bei Geld, Wohnen oder Arbeit.
Das ZsL Sachsen ist eine Selbst-Vertretungs-Organisation.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen sprechen selbst für sich.
Eine Behinderung bedeutet: Ein Mensch kann manche Dinge nicht so leicht tun wie andere.
Zum Beispiel kann jemand nicht gut laufen oder nicht gut sehen.
Für das ZsL Sachsen waren 3 Themen besonders wichtig.
Erstens: die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderungen bekommen Unterstützung im Alltag.
Zweitens: das Bundes-Teil-habe-Gesetz.
Das Bundes-Teil-habe-Gesetz ist ein Gesetz in Deutschland.
Es regelt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Das Bundes-Teil-habe-Gesetz nennen wir ab jetzt: BTHG.
Drittens: das Pooling.
Beim Pooling teilen sich mehrere Menschen eine Hilfs-Leistung.
Zum Beispiel: Eine Assistenz-Person hilft mehreren Menschen gleichzeitig.
Manuel Schramm stellte Bärbel Bas eine Frage zum Pooling.
Er fragte: Darf es keinen Zwang zum Pooling geben?
Er fragte außerdem: Bleibt der persönliche Bedarf der wichtigste Maß-Stab?
Bedarf bedeutet: Was ein Mensch braucht.
Maß-Stab bedeutet hier: Woran wird gemessen, was am wichtigsten ist?
Das Wunsch- und Wahl-Recht bedeutet: Menschen mit Behinderungen dürfen selbst entscheiden.
Für diese Frage gab es großen Beifall aus dem Publikum.
Beifall bedeutet: Menschen klatschen in die Hände.
So zeigen sie, dass sie etwas gut finden.
Das Publikum ist eine Gruppe von Menschen, die etwas zusammen hören oder sehen.
Das hat das ZsL Sachsen sehr gefreut.
Das ZsL Sachsen erklärt den Hintergrund der Frage.
Es gab einen Dialog-Prozess zur Eingliederungs-Hilfe.
Ein Dialog-Prozess ist eine Reihe von Gesprächen.
Verschiedene Gruppen reden dabei gemeinsam über ein Thema.
Dieser Prozess ist jetzt abgeschlossen.
Die Gruppen haben Empfehlungen erarbeitet.
Eine Empfehlung ist ein Vorschlag, der anderen Menschen helfen soll.
Das Bundes-Ministerium möchte Verfahren vereinfachen.
Das Bundes-Ministerium möchte auch Bürokratie abbauen.
Bürokratie bedeutet: viele Regeln und Formulare, die Zeit und Aufwand kosten.
Bärbel Bas hatte vorher bei den Inklusions-Tagen im Juli etwas gesagt.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Inklusions-Tage sind Tage, an denen Menschen über das Zusammen-Leben sprechen.
Sie sprechen über das Leben von Menschen mit und ohne Behinderung.
Sie sagte: Menschen, die Leistungen bekommen, sind keine Kosten-Faktoren.
Kosten-Faktor bedeutet: Jemanden nur nach seinen Kosten bewerten.
Man sieht dann nur das Geld, nicht den Menschen.
Sie sagte auch: Pooling kann in manchen Fällen möglich sein.
Aber Pooling muss zum Bedarf passen.
Und Pooling muss zumutbar sein.
Zumutbar bedeutet: Die Person kann damit leben.
Es ist nicht perfekt, aber es ist in Ordnung.
Carola stellte eine weitere wichtige Frage.
Sie fragte: Bleibt das BTHG erhalten?
Das BTHG gibt Menschen mit Behinderungen das Recht auf Assistenz.
Assistenz bedeutet: Eine Person hilft einer anderen Person im Alltag.
Assistenz ist wichtig beim Wohnen, in der Bildung, bei der Arbeit und in der Freizeit.
Carola fragte außerdem: Müssen Menschen ihre Rechte vor Gericht einklagen?
Damit meinte sie eine wichtige Sorge.
Werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Reformen geschwächt?
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert, damit es besser wird.
Werden die Rechte auch durch Spar-Maßnahmen geschwächt?
Spar-Maßnahmen bedeutet: Der Staat gibt weniger Geld aus.
Manche Menschen bekommen dann weniger Hilfe.
Das ist eine wichtige Frage für alle Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind.
Bärbel Bas hat geantwortet.
Sie sagte: Es geht ihr nicht darum, Leistungen zu streichen.
Stattdessen sollen Antrags-Verfahren kürzer und einfacher werden.
Ein Antrags-Verfahren bedeutet: Man muss Formulare ausfüllen.
So bekommt man Hilfe oder Leistungen vom Staat.
Außerdem soll es längere Bewilligungs-Zeiträume geben.
Bewilligungs-Zeitraum bedeutet: Der Zeitraum, für den Leistungen genehmigt werden.
Das bedeutet: Man muss seltener neu fragen, ob man weiter Hilfe bekommt.
Sie betonte, dass das Wunsch- und Wahl-Recht wichtig bleibt.
Das ZsL Sachsen hat diese Aussagen gehört.
Weniger Bürokratie ist gut.
Längere Bewilligungs-Zeiträume sind gut.
Das ist eine echte Erleichterung.
Besonders für Menschen, die dauerhaft Hilfe brauchen.
Das ZsL Sachsen findet das sehr gut.
Aber für das ZsL Sachsen gibt es eine klare Grenze.
Weniger Bürokratie darf nicht bedeuten: weniger Rechte.
Das gilt besonders beim Pooling.
Pooling kann sinnvoll sein, wenn Menschen Leistungen gemeinsam nutzen möchten.
Pooling muss zum persönlichen Bedarf passen.
Pooling darf die Selbst-Bestimmung nicht einschränken.
Problematisch ist Pooling, wenn es einen Zwang ohne echte Wahl gibt.
Zwang ohne echte Wahl bedeutet: Man hat keine wirkliche Wahl mehr.
Zum Beispiel: Wenn Assistenz nur noch für mehrere Menschen gleichzeitig angeboten wird.
Dann können Menschen ihre Freizeit nicht mehr selbst gestalten.
Pooling darf nicht das bevorzugte Modell werden, nur weil es billiger ist.
Wichtig bleibt: Der Mensch mit seinem persönlichen Bedarf steht im Mittelpunkt.
Assistenz bedeutet Selbst-Bestimmung.
Assistenz ermöglicht Teilhabe.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Das betrifft Wohnen, Bildung, Arbeit, Freizeit und Kontakte zu anderen Menschen.
Wir prüfen jede Reform danach: Hilft sie wirklich Menschen mit Behinderungen?
Das ZsL Sachsen hat eine klare Position.
Weniger Bürokratie: Ja.
Längere Bewilligungs-Zeiträume: Ja.
Einsparungen auf Kosten der Selbst-Bestimmung: Nein.
Zwang ohne echte Wahl beim Pooling: Nein.
Persönlicher Bedarf und Wunsch- und Wahl-Recht müssen erhalten bleiben.
Das ZsL Sachsen wird den Prozess aufmerksam begleiten.
Das ZsL Sachsen wird sich einmischen.
Nämlich dann, wenn Rechte von Menschen mit Behinderungen gefährdet werden.
Das ZsL Sachsen hat eine Erwartung.
Menschen mit Behinderungen müssen bei Reformen mitmachen.
Und zwar von Anfang an.
Denn Selbst-Bestimmung darf nicht vom Geld abhängen.
Der Grundsatz lautet: Nicht ohne uns über uns!
Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen entscheiden selbst mit.
Niemand soll über sie reden, ohne sie zu fragen.
Hintergrund
Es gab verschiedene Abstimmungs-Prozesse zur Eingliederungs-Hilfe.
Abstimmungs-Prozesse bedeutet: Verschiedene Gruppen sprechen miteinander.
Sie einigen sich gemeinsam auf eine Lösung.
Am 25. Juni 2026 gab es ein wichtiges Treffen in Berlin.
Beim Treffen war der Bundes-Kanzler dabei.
Auch die Regierungs-Chefinnen und Regierungs-Chefs der Länder waren dabei.
Aus dem Treffen entstanden Beschlüsse und Papiere.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Hier sind die Links zu diesen Dokumenten:
Foto: ZsL Sachsen
Dresden (kobinet)
Vertreter*innen des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL) waren am 31. August 2026 mit mehreren Aktiven beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas. Dabei hatten sie die Gelegenheit, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales direkt zur Zukunft der Eingliederungshilfe, zum Pooling von Leistungen sowie zum Erhalt des Wunsch- und Wahlrechts zu befragen. Besonders die Frage nach einem möglichen faktischen Zwang zum Pooling erhielt nach Informationen des ZsL Sachsen großen Beifall aus dem Publikum. Auch die grundsätzliche Frage, ob die Rechte aus dem Bundesteilhabegesetz und die notwendigen Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben erhalten bleiben, konnten die Aktiven ansprechen. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten einen Bericht des ZsL Sachsen zur Begegnung mit Bärbel Bas und den angesprochenen Themen.
Bürgerdialog mit Bärbel Bas: Wir haben nach der Zukunft unserer Rechte gefragt
Bericht des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL)
Was passiert mit den individuellen Rechten von Menschen mit Behinderungen, wenn die Eingliederungshilfe reformiert wird? Und droht künftig mehr Pooling von Assistenz- und Teilhabeleistungen? Diese Fragen haben wir beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas direkt angesprochen. Kati, Ines, Carola und Manuel vom Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen haben am Bürgerdialog "Mitreden. Mit Bas." mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) teilgenommen. Bei der Veranstaltung konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen direkt an die Ministerin richten. Und davon wurde rege Gebrauch gemacht. Die Themen waren vielfältig: Es ging unter anderem um Arbeit, Wohnen, Rente und soziale Sicherheit. Für uns als Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Behinderungen war besonders wichtig, die Gelegenheit zu nutzen, um die derzeitigen Diskussionen über die Eingliederungshilfe, das Bundesteilhabegesetz und die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen – das sogenannte Pooling – anzusprechen.
Manuel Schramm stellte Bärbel Bas folgende Frage:
"Frau Bas, wir kommen vom Zentrum selbstbestimmt Leben in Sachsen. Sie haben bei den Inklusionstagen gesagt, Leistungsempfänger seien keine Kostenfaktoren und Pooling dürfe nur bedarfsgerecht und zumutbar sein. Gleichzeitig empfiehlt der Dialogprozess Ihres Ministeriums, die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen zur Sozialen Teilhabe auszuweiten. Können Sie uns verbindlich zusagen, dass es keinen faktischen Zwang zum Pooling geben wird und dass der individuelle Bedarf sowie das Wunsch- und Wahlrecht Vorrang vor Einsparungen behalten?"
Für diese Frage gab es großen Beifall aus dem Publikum. Das hat uns besonders gefreut. Denn es zeigt: Die Frage, wie wir die individuellen Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sichern, beschäftigt nicht nur Betroffene und Selbstvertretungsorganisationen. Der Hintergrund unserer Frage ist ernst. Der Dialogprozess zur Eingliederungshilfe wurde inzwischen abgeschlossen. Dabei wurden Empfehlungen zu Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung erarbeitet. Das Bundesministerium nennt dabei ausdrücklich Vereinfachungen, Bürokratieabbau und eine effizientere Leistungserbringung als Schwerpunkte. Gleichzeitig hatte Bärbel Bas bei den Inklusionstagen im Juli deutlich gemacht: "Leistungsempfänger sind keine Kostenfaktoren." Sie erklärte dort außerdem, dass Pooling beispielsweise bei Schulbegleitung infrage kommen könne, sofern es bedarfsgerecht und zumutbar sei. Für uns war deshalb wichtig, direkt nachzufragen, was diese Aussagen für die praktische Umsetzung möglicher Reformen bedeuten.
Auch Carola hakt nach: Bleiben unsere Rechte erhalten? Carola griff das Thema ebenfalls auf und stellte die grundsätzliche Frage nach der Zukunft der Rechte von Menschen mit Behinderungen: "Bleibt das BTHG mit dem Recht auf Assistenz in allen Lebenslagen – Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit – und bleiben die notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten? Oder müssen Betroffene ihre Rechte künftig vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen, ähnlich wie bei der Triage?"
Damit brachte sie eine zentrale Sorge auf den Punkt: Bleiben die individuellen Rechtsansprüche erhalten oder geraten sie im Zuge von Reform- und Einsparungsdebatten zunehmend unter Druck? Für Menschen, die auf Assistenz und Eingliederungshilfe angewiesen sind, geht es dabei ganz konkret um die Frage, wie selbstbestimmt sie ihr Leben gestalten können.
Was antwortete Bärbel Bas?
Bärbel Bas machte in ihrer Antwort deutlich, dass es ihr nicht um die Streichung von Leistungen gehe. Vielmehr sollen unter anderem Antragsverfahren verkürzt und vereinfacht sowie längere Bewilligungszeiträume ermöglicht werden. Auch Pooling beziehungsweise die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen könne vereinzelt eine Rolle spielen. Gleichzeitig stellte sie das Wunsch- und Wahlrecht als wichtigen Grundsatz heraus.
Diese Aussagen nehmen wir mit. Jetzt kommt es darauf an, wie sie sich im weiteren Reformprozess konkret wiederfinden. Weniger Bürokratie ja – Rechteabbau nein. Einfachere Verfahren und längere Bewilligungszeiträume können für Menschen mit dauerhaften Unterstützungsbedarfen eine echte Entlastung sein. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Aber für uns gibt es eine klare Grenze: Bürokratieabbau darf nicht zu Rechteabbau werden. Das gilt insbesondere beim Pooling von Leistungen. Pooling kann sinnvoll sein, wenn Menschen Leistungen gemeinsam nutzen möchten, dies ihrem individuellen Bedarf entspricht und ihre Selbstbestimmung nicht eingeschränkt wird. Problematisch wird es, wenn daraus faktisch ein Zwang entsteht – etwa wenn Menschen ihre Freizeit nicht mehr individuell gestalten können, weil Assistenz nur noch gemeinsam angeboten wird. Pooling darf nicht deshalb zum bevorzugten Modell werden, weil individuelle Unterstützung teurer ist.
Ausgangspunkt muss der Mensch mit seinem individuellen Unterstützungsbedarf bleiben. Assistenz bedeutet Selbstbestimmung. Persönliche Assistenz und Eingliederungshilfe ermöglichen Teilhabe in allen Lebensbereichen: beim Wohnen, in Bildung und Arbeit, in der Freizeit, bei sozialen Kontakten sowie bei politischem und gesellschaftlichem Engagement. Genau daran müssen sich mögliche Reformen messen lassen. Wir werden die weitere Entwicklung kritisch begleiten. Wir nehmen aus dem Bürgerdialog mit, dass Bärbel Bas keine Streichung von Leistungen anstrebt, Verfahren vereinfachen möchte und dem Wunsch- und Wahlrecht eine wichtige Bedeutung beimisst. Das begrüßen wir. Entscheidend ist nun, was daraus konkret wird.
Als Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen werden wir den weiteren Reformprozess aufmerksam begleiten und uns einmischen, wenn individuelle Rechtsansprüche und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefährdet werden. Unsere Position bleibt klar: Weniger Bürokratie: Ja. Längere Bewilligungszeiträume: Ja. Einsparungen auf Kosten der Selbstbestimmung: Nein. Faktischer Zwang zum Pooling: Nein. Individueller Bedarf sowie Wunsch- und Wahlrecht müssen erhalten bleiben. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, unsere Fragen direkt an Bärbel Bas richten zu können. Gleichzeitig erwarten wir, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen bei den weiteren Reformen von Anfang an beteiligt werden. Denn Selbstbestimmung darf nicht von der Kassenlage abhängen. Nicht ohne uns über uns!
Hintergrund:
In Sachen Eingliederungshilfe gab es bisher verschiedene Abstimmungsprozesse der Bundesregierung mit den Ländern, so beispielsweise bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen der Regierungschefs der Länder am 25. Juni 2026 in Berlin. Daraus sind folgende Beschlüsse bzw. Papiere hervorgegangen:
Link zum Beschluss zum Tagesordnungspunkt 3.1 der Besprechung
Im Juni 2026 wurde ein weiteres Papier mit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) mit dem Titel "Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe" veröffentlicht. Dieses stellt das Ergebnis bisheriger Beratungen der beiden Akteur*innen dar. Verbände behinderter Menschen wurden dabei nur teilweise in die Beratungen einbezogen, bzw. über die Ergebnisse informiert.
Link zu den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe vom Juni 2026
Unter dem Motto "Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen! Gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" haben der Deutsche Behindertenrat, die Liga Selbstvertretung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bereits am 13. November 2025 in einer Positionierung gemeinsam festgestellt, dass die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger und fortschreitender Prozess ist. Einen Rückschritt darf es nicht geben.
Foto: ZsL Sachsen
Dresden (kobinet)
Vertreter*innen des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL) waren am 31. August 2026 mit mehreren Aktiven beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas. Dabei hatten sie die Gelegenheit, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales direkt zur Zukunft der Eingliederungshilfe, zum Pooling von Leistungen sowie zum Erhalt des Wunsch- und Wahlrechts zu befragen. Besonders die Frage nach einem möglichen faktischen Zwang zum Pooling erhielt nach Informationen des ZsL Sachsen großen Beifall aus dem Publikum. Auch die grundsätzliche Frage, ob die Rechte aus dem Bundesteilhabegesetz und die notwendigen Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben erhalten bleiben, konnten die Aktiven ansprechen. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten einen Bericht des ZsL Sachsen zur Begegnung mit Bärbel Bas und den angesprochenen Themen.
Bürgerdialog mit Bärbel Bas: Wir haben nach der Zukunft unserer Rechte gefragt
Bericht des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL)
Was passiert mit den individuellen Rechten von Menschen mit Behinderungen, wenn die Eingliederungshilfe reformiert wird? Und droht künftig mehr Pooling von Assistenz- und Teilhabeleistungen? Diese Fragen haben wir beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas direkt angesprochen. Kati, Ines, Carola und Manuel vom Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen haben am Bürgerdialog "Mitreden. Mit Bas." mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) teilgenommen. Bei der Veranstaltung konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen direkt an die Ministerin richten. Und davon wurde rege Gebrauch gemacht. Die Themen waren vielfältig: Es ging unter anderem um Arbeit, Wohnen, Rente und soziale Sicherheit. Für uns als Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Behinderungen war besonders wichtig, die Gelegenheit zu nutzen, um die derzeitigen Diskussionen über die Eingliederungshilfe, das Bundesteilhabegesetz und die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen – das sogenannte Pooling – anzusprechen.
Manuel Schramm stellte Bärbel Bas folgende Frage:
"Frau Bas, wir kommen vom Zentrum selbstbestimmt Leben in Sachsen. Sie haben bei den Inklusionstagen gesagt, Leistungsempfänger seien keine Kostenfaktoren und Pooling dürfe nur bedarfsgerecht und zumutbar sein. Gleichzeitig empfiehlt der Dialogprozess Ihres Ministeriums, die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen zur Sozialen Teilhabe auszuweiten. Können Sie uns verbindlich zusagen, dass es keinen faktischen Zwang zum Pooling geben wird und dass der individuelle Bedarf sowie das Wunsch- und Wahlrecht Vorrang vor Einsparungen behalten?"
Für diese Frage gab es großen Beifall aus dem Publikum. Das hat uns besonders gefreut. Denn es zeigt: Die Frage, wie wir die individuellen Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sichern, beschäftigt nicht nur Betroffene und Selbstvertretungsorganisationen. Der Hintergrund unserer Frage ist ernst. Der Dialogprozess zur Eingliederungshilfe wurde inzwischen abgeschlossen. Dabei wurden Empfehlungen zu Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung erarbeitet. Das Bundesministerium nennt dabei ausdrücklich Vereinfachungen, Bürokratieabbau und eine effizientere Leistungserbringung als Schwerpunkte. Gleichzeitig hatte Bärbel Bas bei den Inklusionstagen im Juli deutlich gemacht: "Leistungsempfänger sind keine Kostenfaktoren." Sie erklärte dort außerdem, dass Pooling beispielsweise bei Schulbegleitung infrage kommen könne, sofern es bedarfsgerecht und zumutbar sei. Für uns war deshalb wichtig, direkt nachzufragen, was diese Aussagen für die praktische Umsetzung möglicher Reformen bedeuten.
Auch Carola hakt nach: Bleiben unsere Rechte erhalten? Carola griff das Thema ebenfalls auf und stellte die grundsätzliche Frage nach der Zukunft der Rechte von Menschen mit Behinderungen: "Bleibt das BTHG mit dem Recht auf Assistenz in allen Lebenslagen – Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit – und bleiben die notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten? Oder müssen Betroffene ihre Rechte künftig vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen, ähnlich wie bei der Triage?"
Damit brachte sie eine zentrale Sorge auf den Punkt: Bleiben die individuellen Rechtsansprüche erhalten oder geraten sie im Zuge von Reform- und Einsparungsdebatten zunehmend unter Druck? Für Menschen, die auf Assistenz und Eingliederungshilfe angewiesen sind, geht es dabei ganz konkret um die Frage, wie selbstbestimmt sie ihr Leben gestalten können.
Was antwortete Bärbel Bas?
Bärbel Bas machte in ihrer Antwort deutlich, dass es ihr nicht um die Streichung von Leistungen gehe. Vielmehr sollen unter anderem Antragsverfahren verkürzt und vereinfacht sowie längere Bewilligungszeiträume ermöglicht werden. Auch Pooling beziehungsweise die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen könne vereinzelt eine Rolle spielen. Gleichzeitig stellte sie das Wunsch- und Wahlrecht als wichtigen Grundsatz heraus.
Diese Aussagen nehmen wir mit. Jetzt kommt es darauf an, wie sie sich im weiteren Reformprozess konkret wiederfinden. Weniger Bürokratie ja – Rechteabbau nein. Einfachere Verfahren und längere Bewilligungszeiträume können für Menschen mit dauerhaften Unterstützungsbedarfen eine echte Entlastung sein. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Aber für uns gibt es eine klare Grenze: Bürokratieabbau darf nicht zu Rechteabbau werden. Das gilt insbesondere beim Pooling von Leistungen. Pooling kann sinnvoll sein, wenn Menschen Leistungen gemeinsam nutzen möchten, dies ihrem individuellen Bedarf entspricht und ihre Selbstbestimmung nicht eingeschränkt wird. Problematisch wird es, wenn daraus faktisch ein Zwang entsteht – etwa wenn Menschen ihre Freizeit nicht mehr individuell gestalten können, weil Assistenz nur noch gemeinsam angeboten wird. Pooling darf nicht deshalb zum bevorzugten Modell werden, weil individuelle Unterstützung teurer ist.
Ausgangspunkt muss der Mensch mit seinem individuellen Unterstützungsbedarf bleiben. Assistenz bedeutet Selbstbestimmung. Persönliche Assistenz und Eingliederungshilfe ermöglichen Teilhabe in allen Lebensbereichen: beim Wohnen, in Bildung und Arbeit, in der Freizeit, bei sozialen Kontakten sowie bei politischem und gesellschaftlichem Engagement. Genau daran müssen sich mögliche Reformen messen lassen. Wir werden die weitere Entwicklung kritisch begleiten. Wir nehmen aus dem Bürgerdialog mit, dass Bärbel Bas keine Streichung von Leistungen anstrebt, Verfahren vereinfachen möchte und dem Wunsch- und Wahlrecht eine wichtige Bedeutung beimisst. Das begrüßen wir. Entscheidend ist nun, was daraus konkret wird.
Als Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen werden wir den weiteren Reformprozess aufmerksam begleiten und uns einmischen, wenn individuelle Rechtsansprüche und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefährdet werden. Unsere Position bleibt klar: Weniger Bürokratie: Ja. Längere Bewilligungszeiträume: Ja. Einsparungen auf Kosten der Selbstbestimmung: Nein. Faktischer Zwang zum Pooling: Nein. Individueller Bedarf sowie Wunsch- und Wahlrecht müssen erhalten bleiben. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, unsere Fragen direkt an Bärbel Bas richten zu können. Gleichzeitig erwarten wir, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen bei den weiteren Reformen von Anfang an beteiligt werden. Denn Selbstbestimmung darf nicht von der Kassenlage abhängen. Nicht ohne uns über uns!
Hintergrund:
In Sachen Eingliederungshilfe gab es bisher verschiedene Abstimmungsprozesse der Bundesregierung mit den Ländern, so beispielsweise bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen der Regierungschefs der Länder am 25. Juni 2026 in Berlin. Daraus sind folgende Beschlüsse bzw. Papiere hervorgegangen:
Link zum Beschluss zum Tagesordnungspunkt 3.1 der Besprechung
Im Juni 2026 wurde ein weiteres Papier mit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) mit dem Titel "Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe" veröffentlicht. Dieses stellt das Ergebnis bisheriger Beratungen der beiden Akteur*innen dar. Verbände behinderter Menschen wurden dabei nur teilweise in die Beratungen einbezogen, bzw. über die Ergebnisse informiert.
Link zu den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe vom Juni 2026
Unter dem Motto "Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen! Gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" haben der Deutsche Behindertenrat, die Liga Selbstvertretung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bereits am 13. November 2025 in einer Positionierung gemeinsam festgestellt, dass die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger und fortschreitender Prozess ist. Einen Rückschritt darf es nicht geben.





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