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ZsL Sachsen: Nachgefragt beim Bürgerdialog mit Bärbel Bas

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Bild vom Bürgerdialog mit Bärbel Bas
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Foto: ZsL Sachsen

Dresden (kobinet)

Vertreter*innen des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL) waren am 31. August 2026 mit mehreren Aktiven beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas. Dabei hatten sie die Gelegenheit, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales direkt zur Zukunft der Eingliederungshilfe, zum Pooling von Leistungen sowie zum Erhalt des Wunsch- und Wahlrechts zu befragen. Besonders die Frage nach einem möglichen faktischen Zwang zum Pooling erhielt nach Informationen des ZsL Sachsen großen Beifall aus dem Publikum. Auch die grundsätzliche Frage, ob die Rechte aus dem Bundesteilhabegesetz und die notwendigen Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben erhalten bleiben, konnten die Aktiven ansprechen. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten einen Bericht des ZsL Sachsen zur Begegnung mit Bärbel Bas und den angesprochenen Themen.

Bürgerdialog mit Bärbel Bas: Wir haben nach der Zukunft unserer Rechte gefragt

Bericht des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL)

Was passiert mit den individuellen Rechten von Menschen mit Behinderungen, wenn die Eingliederungshilfe reformiert wird? Und droht künftig mehr Pooling von Assistenz- und Teilhabeleistungen? Diese Fragen haben wir beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas direkt angesprochen. Kati, Ines, Carola und Manuel vom Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen haben am Bürgerdialog "Mitreden. Mit Bas." mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) teilgenommen. Bei der Veranstaltung konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen direkt an die Ministerin richten. Und davon wurde rege Gebrauch gemacht. Die Themen waren vielfältig: Es ging unter anderem um Arbeit, Wohnen, Rente und soziale Sicherheit. Für uns als Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Behinderungen war besonders wichtig, die Gelegenheit zu nutzen, um die derzeitigen Diskussionen über die Eingliederungshilfe, das Bundesteilhabegesetz und die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen – das sogenannte Pooling – anzusprechen.

Manuel Schramm stellte Bärbel Bas folgende Frage:

"Frau Bas, wir kommen vom Zentrum selbstbestimmt Leben in Sachsen. Sie haben bei den Inklusionstagen gesagt, Leistungsempfänger seien keine Kostenfaktoren und Pooling dürfe nur bedarfsgerecht und zumutbar sein. Gleichzeitig empfiehlt der Dialogprozess Ihres Ministeriums, die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen zur Sozialen Teilhabe auszuweiten. Können Sie uns verbindlich zusagen, dass es keinen faktischen Zwang zum Pooling geben wird und dass der individuelle Bedarf sowie das Wunsch- und Wahlrecht Vorrang vor Einsparungen behalten?"

Für diese Frage gab es großen Beifall aus dem Publikum. Das hat uns besonders gefreut. Denn es zeigt: Die Frage, wie wir die individuellen Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sichern, beschäftigt nicht nur Betroffene und Selbstvertretungsorganisationen. Der Hintergrund unserer Frage ist ernst. Der Dialogprozess zur Eingliederungshilfe wurde inzwischen abgeschlossen. Dabei wurden Empfehlungen zu Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung erarbeitet. Das Bundesministerium nennt dabei ausdrücklich Vereinfachungen, Bürokratieabbau und eine effizientere Leistungserbringung als Schwerpunkte. Gleichzeitig hatte Bärbel Bas bei den Inklusionstagen im Juli deutlich gemacht: "Leistungsempfänger sind keine Kostenfaktoren." Sie erklärte dort außerdem, dass Pooling beispielsweise bei Schulbegleitung infrage kommen könne, sofern es bedarfsgerecht und zumutbar sei. Für uns war deshalb wichtig, direkt nachzufragen, was diese Aussagen für die praktische Umsetzung möglicher Reformen bedeuten.

Auch Carola hakt nach: Bleiben unsere Rechte erhalten? Carola griff das Thema ebenfalls auf und stellte die grundsätzliche Frage nach der Zukunft der Rechte von Menschen mit Behinderungen: "Bleibt das BTHG mit dem Recht auf Assistenz in allen Lebenslagen – Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit – und bleiben die notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten? Oder müssen Betroffene ihre Rechte künftig vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen, ähnlich wie bei der Triage?"

Damit brachte sie eine zentrale Sorge auf den Punkt: Bleiben die individuellen Rechtsansprüche erhalten oder geraten sie im Zuge von Reform- und Einsparungsdebatten zunehmend unter Druck? Für Menschen, die auf Assistenz und Eingliederungshilfe angewiesen sind, geht es dabei ganz konkret um die Frage, wie selbstbestimmt sie ihr Leben gestalten können.

Was antwortete Bärbel Bas?

Bärbel Bas machte in ihrer Antwort deutlich, dass es ihr nicht um die Streichung von Leistungen gehe. Vielmehr sollen unter anderem Antragsverfahren verkürzt und vereinfacht sowie längere Bewilligungszeiträume ermöglicht werden. Auch Pooling beziehungsweise die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen könne vereinzelt eine Rolle spielen. Gleichzeitig stellte sie das Wunsch- und Wahlrecht als wichtigen Grundsatz heraus.

Diese Aussagen nehmen wir mit. Jetzt kommt es darauf an, wie sie sich im weiteren Reformprozess konkret wiederfinden. Weniger Bürokratie ja – Rechteabbau nein. Einfachere Verfahren und längere Bewilligungszeiträume können für Menschen mit dauerhaften Unterstützungsbedarfen eine echte Entlastung sein. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Aber für uns gibt es eine klare Grenze: Bürokratieabbau darf nicht zu Rechteabbau werden. Das gilt insbesondere beim Pooling von Leistungen. Pooling kann sinnvoll sein, wenn Menschen Leistungen gemeinsam nutzen möchten, dies ihrem individuellen Bedarf entspricht und ihre Selbstbestimmung nicht eingeschränkt wird. Problematisch wird es, wenn daraus faktisch ein Zwang entsteht – etwa wenn Menschen ihre Freizeit nicht mehr individuell gestalten können, weil Assistenz nur noch gemeinsam angeboten wird. Pooling darf nicht deshalb zum bevorzugten Modell werden, weil individuelle Unterstützung teurer ist.

Ausgangspunkt muss der Mensch mit seinem individuellen Unterstützungsbedarf bleiben. Assistenz bedeutet Selbstbestimmung. Persönliche Assistenz und Eingliederungshilfe ermöglichen Teilhabe in allen Lebensbereichen: beim Wohnen, in Bildung und Arbeit, in der Freizeit, bei sozialen Kontakten sowie bei politischem und gesellschaftlichem Engagement. Genau daran müssen sich mögliche Reformen messen lassen. Wir werden die weitere Entwicklung kritisch begleiten. Wir nehmen aus dem Bürgerdialog mit, dass Bärbel Bas keine Streichung von Leistungen anstrebt, Verfahren vereinfachen möchte und dem Wunsch- und Wahlrecht eine wichtige Bedeutung beimisst. Das begrüßen wir. Entscheidend ist nun, was daraus konkret wird.

Als Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen werden wir den weiteren Reformprozess aufmerksam begleiten und uns einmischen, wenn individuelle Rechtsansprüche und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefährdet werden. Unsere Position bleibt klar: Weniger Bürokratie: Ja. Längere Bewilligungszeiträume: Ja. Einsparungen auf Kosten der Selbstbestimmung: Nein. Faktischer Zwang zum Pooling: Nein. Individueller Bedarf sowie Wunsch- und Wahlrecht müssen erhalten bleiben. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, unsere Fragen direkt an Bärbel Bas richten zu können. Gleichzeitig erwarten wir, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen bei den weiteren Reformen von Anfang an beteiligt werden. Denn Selbstbestimmung darf nicht von der Kassenlage abhängen. Nicht ohne uns über uns!

Hintergrund:

In Sachen Eingliederungshilfe gab es bisher verschiedene Abstimmungsprozesse der Bundesregierung mit den Ländern, so beispielsweise bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen der Regierungschefs der Länder am 25. Juni 2026 in Berlin. Daraus sind folgende Beschlüsse bzw. Papiere hervorgegangen:

Link zum Beschluss zum Tagesordnungspunkt 3.1 der Besprechung

Link zur 14seitigen Anlage mit dem Titel "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" zum Beschluss zu TOP 3.1 – Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität – BK-MPK v. 25.06.2026

Im Juni 2026 wurde ein weiteres Papier mit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) mit dem Titel "Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe" veröffentlicht. Dieses stellt das Ergebnis bisheriger Beratungen der beiden Akteur*innen dar. Verbände behinderter Menschen wurden dabei nur teilweise in die Beratungen einbezogen, bzw. über die Ergebnisse informiert.

Link zu den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe vom Juni 2026

Unter dem Motto "Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen! Gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" haben der Deutsche Behindertenrat, die Liga Selbstvertretung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bereits am 13. November 2025 in einer Positionierung gemeinsam festgestellt, dass die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger und fortschreitender Prozess ist. Einen Rückschritt darf es nicht geben.

Link zur gemeinsamen Erklärung

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