Dresden (kobinet)
Vertreter und Vertreterinnen des Zentrums selbst-bestimmt Leben Sachsen waren beim Bürger-Dialog.
Vertreter und Vertreterinnen sind Menschen, die für eine Gruppe sprechen.
Der Bürger-Dialog bedeutet: Menschen können Fragen direkt an eine wichtige Person stellen.
Das war am 31. August 2026.
Die wichtige Person war Bundes-Ministerin Bärbel Bas.
Das Zentrum selbst-bestimmt Leben Sachsen heißt kurz: ZsL Sachsen.
Das ZsL Sachsen vertritt Menschen mit Behinderungen in Sachsen.
Bärbel Bas ist Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales.
Ein Bundes-Ministerium ist eine wichtige Behörde in Deutschland.
Eine Behörde ist eine Stelle, die Aufgaben für den Staat erledigt.
Beim Bürger-Dialog haben die Teilnehmenden Fragen gestellt.
Teil-nehmende sind Menschen, die bei einer Veranstaltung dabei sind und mitmachen.
Die Fragen drehten sich um wichtige Themen für Menschen mit Behinderungen.
Ein Thema war die Zukunft der Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe vom Staat.
So können sie am Leben in der Gesellschaft teilnehmen.
Teil-Habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Ein weiteres Thema war Pooling.
Beim Pooling teilen sich mehrere Menschen eine Hilfs-Leistung.
Zum Beispiel teilen sich mehrere Menschen eine Assistenz-Person.
Assistenz bedeutet: Eine Person hilft anderen Menschen im Alltag.
Außerdem ging es um das Wunsch- und Wahl-Recht.
Das Wunsch- und Wahl-Recht bedeutet: Menschen mit Behinderungen dürfen selbst entscheiden.
Sie entscheiden, welche Hilfen sie bekommen.
Sie entscheiden auch, wie sie die Hilfen bekommen.
Bürger-Dialog mit Bärbel Bas: Wir haben nach der Zukunft unserer Rechte gefragt
Bericht des Zentrums selbst-bestimmt Leben Sachsen
Kati, Ines, Carola und Manuel vom ZsL Sachsen haben am Bürger-Dialog teilgenommen.
Der Bürger-Dialog hieß: Mitreden. Mit Bas.
Dort konnten Menschen ihre Fragen direkt an die Ministerin stellen.
Viele Menschen haben diese Möglichkeit genutzt.
Die Themen waren vielfältig.
Es ging um Arbeit, Wohnen, Rente und soziale Sicherheit.
Soziale Sicherheit ist ein Schutz vom Staat.
Menschen in Not bekommen dabei Hilfe.
Für das ZsL Sachsen war ein Thema besonders wichtig.
Was passiert mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen?
Wird die Eingliederungs-Hilfe verändert?
Gibt es in Zukunft mehr Pooling?
Das ZsL Sachsen wollte diese Fragen direkt stellen.
Manuel Schramm stellte Bärbel Bas eine Frage.
Er sagte: Frau Bas, wir kommen vom ZsL Sachsen.
Sie haben bei den Inklusions-Tagen etwas gesagt.
Inklusions-Tage sind Veranstaltungen zum Thema Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Sie haben gesagt: Menschen, die Leistungen bekommen, sind keine Kosten-Faktoren.
Kosten-Faktor bedeutet: Jemand denkt nur daran, was ein Mensch kostet.
Der Mensch selbst wird dabei vergessen.
Sie haben auch gesagt: Pooling darf nur stattfinden, wenn es zum Bedarf passt.
Bedarf bedeutet: Was ein Mensch braucht.
Und wenn es zumutbar ist.
Zumutbar bedeutet: Man kann das von jemandem verlangen.
Es ist nicht zu schwer oder zu viel.
Aber der Dialog-Prozess Ihres Ministeriums empfiehlt etwas anderes.
Ein Dialog-Prozess ist eine Reihe von Gesprächen über ein bestimmtes Thema.
Der Dialog-Prozess empfiehlt mehr Pooling bei Leistungen zur sozialen Teil-Habe.
Soziale Teil-Habe bedeutet: Menschen nehmen am Leben in der Gesellschaft teil.
Können Sie uns zusagen: Es wird keinen faktischen Zwang zum Pooling geben?
Faktischer Zwang bedeutet: Man hat keine echte Wahl.
Man muss etwas tun, auch wenn man das nicht möchte.
Bleibt der individuelle Bedarf wichtiger als Einsparungen?
Individuell bedeutet: Es geht um eine bestimmte Person und genau das, was diese Person braucht.
Einsparung bedeutet: Es wird weniger Geld ausgegeben.
Manche Leistungen werden dann gekürzt oder gestrichen.
Bleibt das Wunsch- und Wahl-Recht erhalten?
Diese Frage bekam großen Beifall aus dem Publikum.
Beifall bedeutet: Menschen klatschen in die Hände.
So zeigen sie, dass sie etwas gut finden.
Ein Publikum ist eine Gruppe von Menschen, die etwas zusammen hören oder sehen.
Das hat das ZsL Sachsen sehr gefreut.
Es zeigt: Dieses Thema beschäftigt viele Menschen.
Nicht nur Menschen mit Behinderungen selbst.
Warum ist diese Frage so wichtig?
Das erklären wir jetzt.
Der Dialog-Prozess zur Eingliederungs-Hilfe ist abgeschlossen.
Dabei wurden Empfehlungen erarbeitet.
Eine Empfehlung ist ein Vorschlag, der anderen Menschen helfen soll.
Es geht um Leistungen, Verwaltungs-Verfahren und Steuerung.
Verwaltungs-Verfahren sind die Schritte, die ein Amt macht, wenn es einen Antrag bearbeitet.
Steuerung bedeutet: Man plant und lenkt etwas gezielt, damit Hilfe besser eingesetzt wird.
Das Bundes-Ministerium will Verfahren vereinfachen.
Es will auch Bürokratie abbauen.
Bürokratie-Abbau bedeutet: Weniger Formulare und einfachere Verfahren.
Außerdem soll die Leistungs-Erbringung effizienter werden.
Leistungs-Erbringung bedeutet: Jemand gibt einer anderen Person genau festgelegte Hilfe oder Unterstützung.
Effizienter bedeutet: Die gleiche Wirkung mit weniger Aufwand erreichen.
Bärbel Bas hatte bei den Inklusions-Tagen im Juli etwas Wichtiges gesagt.
Sie sagte: Menschen, die Leistungen bekommen, sind keine Kosten-Faktoren.
Sie sagte auch: Pooling kann manchmal sinnvoll sein.
Zum Beispiel bei der Schul-Begleitung.
Eine Schul-Begleitung ist eine Person, die einem Kind in der Schule hilft.
Aber nur, wenn Pooling zum individuellen Bedarf passt und zumutbar ist.
Das ZsL Sachsen wollte deshalb direkt nachfragen.
Was bedeuten diese Aussagen für mögliche Reformen?
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert, damit es besser wird.
Auch Carola stellte eine wichtige Frage.
Sie fragte: Bleiben unsere Rechte erhalten?
Sie fragte konkret: Bleibt das Bundes-Teil-Habe-Gesetz bestehen?
Das Bundes-Teil-Habe-Gesetz heißt kurz: BTHG.
Das BTHG ist ein Gesetz in Deutschland.
Es hilft Menschen mit Behinderungen.
Das BTHG regelt das Recht auf Assistenz in allen Lebens-Bereichen.
Also beim Wohnen, in Bildung und Arbeit und in der Freizeit.
Bleiben die notwendigen Leistungen der Eingliederungs-Hilfe erhalten?
Oder müssen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte vor Gericht einklagen?
Diese Frage ist sehr wichtig.
Bleiben die individuellen Rechts-Ansprüche erhalten?
Ein Rechts-Anspruch bedeutet: Du hast ein Recht auf etwas.
Das steht im Gesetz.
Niemand darf dir das wegnehmen.
Oder geraten diese Rechte durch Reformen und Einspar-Debatten unter Druck?
Für Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, ist das sehr wichtig.
Es geht darum, wie selbst-bestimmt sie ihr Leben gestalten können.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Was antwortete Bärbel Bas?
Bärbel Bas machte deutlich: Es geht ihr nicht darum, Leistungen zu streichen.
Sie will Antrags-Verfahren verkürzen und vereinfachen.
Ein Antrags-Verfahren bedeutet: Man muss Formulare ausfüllen, um Hilfe vom Staat zu bekommen.
Sie will auch längere Bewilligungs-Zeiträume ermöglichen.
Bewilligungs-Zeitraum bedeutet: Eine Behörde genehmigt eine Hilfe für eine bestimmte Zeit.
Nach dieser Zeit muss man neu fragen.
Pooling kann manchmal sinnvoll sein.
Das sagte Bärbel Bas.
Das Wunsch- und Wahl-Recht nannte sie als wichtigen Grundsatz.
Ein Grundsatz ist eine wichtige Regel, nach der gehandelt wird.
Das ZsL Sachsen hat diese Aussagen gehört und gemerkt.
Jetzt kommt es darauf an, was konkret daraus wird.
Weniger Bürokratie: Ja.
Abbau von Rechten: Nein.
Einfachere Verfahren und längere Bewilligungs-Zeiträume können helfen.
Besonders für Menschen mit dauerhaftem Unterstützungs-Bedarf.
Unterstützungs-Bedarf bedeutet: Ein Mensch braucht Hilfe bei bestimmten Dingen.
Das begrüßt das ZsL Sachsen ausdrücklich.
Aber es gibt eine klare Grenze.
Bürokratie-Abbau darf nicht zu Rechte-Abbau werden.
Das gilt besonders beim Pooling von Leistungen.
Pooling kann sinnvoll sein.
Nämlich dann, wenn Menschen Leistungen gemeinsam nutzen möchten.
Und wenn es zu ihrem individuellen Bedarf passt.
Und wenn ihre Selbst-Bestimmung nicht eingeschränkt wird.
Problematisch wird Pooling, wenn es zur Pflicht wird.
Zum Beispiel: Menschen können ihre Freizeit nicht mehr selbst gestalten.
Weil Assistenz nur noch gemeinsam angeboten wird.
Pooling darf nicht bevorzugt werden, weil individuelle Unterstützung teurer ist.
Ausgangspunkt muss immer der Mensch bleiben.
Mit seinem individuellen Unterstützungs-Bedarf.
Assistenz bedeutet Selbst-Bestimmung.
Persönliche Assistenz ermöglicht Teil-Habe in allen Lebens-Bereichen.
Das gilt beim Wohnen.
Das gilt bei Bildung und Arbeit.
Das gilt in der Freizeit und bei sozialen Kontakten.
Daran müssen sich alle Reformen messen lassen.
Das ZsL Sachsen wird den Reform-Prozess aufmerksam begleiten.
Reform-Prozess bedeutet: Etwas wird Schritt für Schritt verändert, damit es besser wird.
Das ZsL Sachsen wird sich einmischen, wenn Rechts-Ansprüche gefährdet werden.
Die Position des ZsL Sachsen ist klar:
Das ZsL Sachsen bedankt sich für die Möglichkeit, Fragen direkt zu stellen.
Das ZsL Sachsen erwartet etwas.
Menschen mit Behinderungen müssen bei Reformen dabei sein.
Von Anfang an.
Kassenlage bedeutet: So viel Geld hat der Staat gerade.
Selbst-Bestimmung darf nicht von der Kassenlage abhängen.
Nicht ohne uns über uns!
Hintergrund
Zur Eingliederungs-Hilfe gab es bisher verschiedene Abstimmungs-Prozesse.
Beim Abstimmungs-Prozess sprechen Bund und Länder miteinander.
Sie beraten gemeinsam über wichtige Entscheidungen.
Die Bundes-Regierung hat dabei mit den Ländern gesprochen.
Ein wichtiges Treffen war am 25. Juni 2026 in Berlin.
Dort trafen sich der Bundes-Kanzler und die Regierungs-Chefinnen und Regierungs-Chefs der Länder.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef der deutschen Regierung.
Aus diesem Treffen sind folgende Beschlüsse und Papiere entstanden.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Ressourcen-Einsatz bedeutet: Wie viel Geld und Mittel für etwas verwendet werden.
Ein Leistungs-Gesetz ist eine Regel vom Staat, die festlegt, welche Hilfe Menschen bekommen dürfen.
Im Juni 2026 wurde ein weiteres Papier veröffentlicht.
Es kommt vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales heißt kurz: BMAS.
Und von der Arbeits- und Sozial-Minister-Konferenz.
Der Titel des Papiers lautet: Empfehlungen aus dem Dialog-Prozess Eingliederungs-Hilfe.
Es zeigt, was die beiden bisher besprochen und empfohlen haben.
Die Arbeits- und Sozial-Minister-Konferenz ist ein Treffen der Arbeits-Minister aller Bundes-Länder.
Verbände von Menschen mit Behinderungen wurden dabei nur teilweise einbezogen.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen.
Sie arbeiten gemeinsam für ein Ziel.
Mehrere Organisationen haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.
Das war am 13. November 2025.
Diese Organisationen haben die Erklärung unterschrieben:
Der Deutsche Behinderten-Rat vertritt viele Verbände von Menschen mit Behinderungen.
Die Liga Selbst-Vertretung ist ein Zusammen-Schluss von Selbst-Vertretungs-Organisationen.
Ein Zusammen-Schluss bedeutet: Mehrere Gruppen arbeiten gemeinsam für ein Ziel.
Bei der Selbst-Vertretung sprechen Menschen für sich selbst und sagen, was sie brauchen.
Die Erklärung sagt: Die Reform der Eingliederungs-Hilfe durch das BTHG ist wichtig.
Die Reform muss weitergeführt werden.
Einen Rückschritt darf es nicht geben.
Ein Rückschritt bedeutet: Es wird schlechter statt besser.
Foto: ZsL Sachsen
Dresden (kobinet)
Vertreter*innen des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL) waren am 31. August 2026 mit mehreren Aktiven beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas. Dabei hatten sie die Gelegenheit, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales direkt zur Zukunft der Eingliederungshilfe, zum Pooling von Leistungen sowie zum Erhalt des Wunsch- und Wahlrechts zu befragen. Besonders die Frage nach einem möglichen faktischen Zwang zum Pooling erhielt nach Informationen des ZsL Sachsen großen Beifall aus dem Publikum. Auch die grundsätzliche Frage, ob die Rechte aus dem Bundesteilhabegesetz und die notwendigen Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben erhalten bleiben, konnten die Aktiven ansprechen. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten einen Bericht des ZsL Sachsen zur Begegnung mit Bärbel Bas und den angesprochenen Themen.
Bürgerdialog mit Bärbel Bas: Wir haben nach der Zukunft unserer Rechte gefragt
Bericht des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL)
Was passiert mit den individuellen Rechten von Menschen mit Behinderungen, wenn die Eingliederungshilfe reformiert wird? Und droht künftig mehr Pooling von Assistenz- und Teilhabeleistungen? Diese Fragen haben wir beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas direkt angesprochen. Kati, Ines, Carola und Manuel vom Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen haben am Bürgerdialog "Mitreden. Mit Bas." mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) teilgenommen. Bei der Veranstaltung konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen direkt an die Ministerin richten. Und davon wurde rege Gebrauch gemacht. Die Themen waren vielfältig: Es ging unter anderem um Arbeit, Wohnen, Rente und soziale Sicherheit. Für uns als Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Behinderungen war besonders wichtig, die Gelegenheit zu nutzen, um die derzeitigen Diskussionen über die Eingliederungshilfe, das Bundesteilhabegesetz und die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen – das sogenannte Pooling – anzusprechen.
Manuel Schramm stellte Bärbel Bas folgende Frage:
"Frau Bas, wir kommen vom Zentrum selbstbestimmt Leben in Sachsen. Sie haben bei den Inklusionstagen gesagt, Leistungsempfänger seien keine Kostenfaktoren und Pooling dürfe nur bedarfsgerecht und zumutbar sein. Gleichzeitig empfiehlt der Dialogprozess Ihres Ministeriums, die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen zur Sozialen Teilhabe auszuweiten. Können Sie uns verbindlich zusagen, dass es keinen faktischen Zwang zum Pooling geben wird und dass der individuelle Bedarf sowie das Wunsch- und Wahlrecht Vorrang vor Einsparungen behalten?"
Für diese Frage gab es großen Beifall aus dem Publikum. Das hat uns besonders gefreut. Denn es zeigt: Die Frage, wie wir die individuellen Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sichern, beschäftigt nicht nur Betroffene und Selbstvertretungsorganisationen. Der Hintergrund unserer Frage ist ernst. Der Dialogprozess zur Eingliederungshilfe wurde inzwischen abgeschlossen. Dabei wurden Empfehlungen zu Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung erarbeitet. Das Bundesministerium nennt dabei ausdrücklich Vereinfachungen, Bürokratieabbau und eine effizientere Leistungserbringung als Schwerpunkte. Gleichzeitig hatte Bärbel Bas bei den Inklusionstagen im Juli deutlich gemacht: "Leistungsempfänger sind keine Kostenfaktoren." Sie erklärte dort außerdem, dass Pooling beispielsweise bei Schulbegleitung infrage kommen könne, sofern es bedarfsgerecht und zumutbar sei. Für uns war deshalb wichtig, direkt nachzufragen, was diese Aussagen für die praktische Umsetzung möglicher Reformen bedeuten.
Auch Carola hakt nach: Bleiben unsere Rechte erhalten? Carola griff das Thema ebenfalls auf und stellte die grundsätzliche Frage nach der Zukunft der Rechte von Menschen mit Behinderungen: "Bleibt das BTHG mit dem Recht auf Assistenz in allen Lebenslagen – Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit – und bleiben die notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten? Oder müssen Betroffene ihre Rechte künftig vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen, ähnlich wie bei der Triage?"
Damit brachte sie eine zentrale Sorge auf den Punkt: Bleiben die individuellen Rechtsansprüche erhalten oder geraten sie im Zuge von Reform- und Einsparungsdebatten zunehmend unter Druck? Für Menschen, die auf Assistenz und Eingliederungshilfe angewiesen sind, geht es dabei ganz konkret um die Frage, wie selbstbestimmt sie ihr Leben gestalten können.
Was antwortete Bärbel Bas?
Bärbel Bas machte in ihrer Antwort deutlich, dass es ihr nicht um die Streichung von Leistungen gehe. Vielmehr sollen unter anderem Antragsverfahren verkürzt und vereinfacht sowie längere Bewilligungszeiträume ermöglicht werden. Auch Pooling beziehungsweise die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen könne vereinzelt eine Rolle spielen. Gleichzeitig stellte sie das Wunsch- und Wahlrecht als wichtigen Grundsatz heraus.
Diese Aussagen nehmen wir mit. Jetzt kommt es darauf an, wie sie sich im weiteren Reformprozess konkret wiederfinden. Weniger Bürokratie ja – Rechteabbau nein. Einfachere Verfahren und längere Bewilligungszeiträume können für Menschen mit dauerhaften Unterstützungsbedarfen eine echte Entlastung sein. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Aber für uns gibt es eine klare Grenze: Bürokratieabbau darf nicht zu Rechteabbau werden. Das gilt insbesondere beim Pooling von Leistungen. Pooling kann sinnvoll sein, wenn Menschen Leistungen gemeinsam nutzen möchten, dies ihrem individuellen Bedarf entspricht und ihre Selbstbestimmung nicht eingeschränkt wird. Problematisch wird es, wenn daraus faktisch ein Zwang entsteht – etwa wenn Menschen ihre Freizeit nicht mehr individuell gestalten können, weil Assistenz nur noch gemeinsam angeboten wird. Pooling darf nicht deshalb zum bevorzugten Modell werden, weil individuelle Unterstützung teurer ist.
Ausgangspunkt muss der Mensch mit seinem individuellen Unterstützungsbedarf bleiben. Assistenz bedeutet Selbstbestimmung. Persönliche Assistenz und Eingliederungshilfe ermöglichen Teilhabe in allen Lebensbereichen: beim Wohnen, in Bildung und Arbeit, in der Freizeit, bei sozialen Kontakten sowie bei politischem und gesellschaftlichem Engagement. Genau daran müssen sich mögliche Reformen messen lassen. Wir werden die weitere Entwicklung kritisch begleiten. Wir nehmen aus dem Bürgerdialog mit, dass Bärbel Bas keine Streichung von Leistungen anstrebt, Verfahren vereinfachen möchte und dem Wunsch- und Wahlrecht eine wichtige Bedeutung beimisst. Das begrüßen wir. Entscheidend ist nun, was daraus konkret wird.
Als Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen werden wir den weiteren Reformprozess aufmerksam begleiten und uns einmischen, wenn individuelle Rechtsansprüche und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefährdet werden. Unsere Position bleibt klar: Weniger Bürokratie: Ja. Längere Bewilligungszeiträume: Ja. Einsparungen auf Kosten der Selbstbestimmung: Nein. Faktischer Zwang zum Pooling: Nein. Individueller Bedarf sowie Wunsch- und Wahlrecht müssen erhalten bleiben. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, unsere Fragen direkt an Bärbel Bas richten zu können. Gleichzeitig erwarten wir, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen bei den weiteren Reformen von Anfang an beteiligt werden. Denn Selbstbestimmung darf nicht von der Kassenlage abhängen. Nicht ohne uns über uns!
Hintergrund:
In Sachen Eingliederungshilfe gab es bisher verschiedene Abstimmungsprozesse der Bundesregierung mit den Ländern, so beispielsweise bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen der Regierungschefs der Länder am 25. Juni 2026 in Berlin. Daraus sind folgende Beschlüsse bzw. Papiere hervorgegangen:
Link zum Beschluss zum Tagesordnungspunkt 3.1 der Besprechung
Im Juni 2026 wurde ein weiteres Papier mit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) mit dem Titel "Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe" veröffentlicht. Dieses stellt das Ergebnis bisheriger Beratungen der beiden Akteur*innen dar. Verbände behinderter Menschen wurden dabei nur teilweise in die Beratungen einbezogen, bzw. über die Ergebnisse informiert.
Link zu den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe vom Juni 2026
Unter dem Motto "Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen! Gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" haben der Deutsche Behindertenrat, die Liga Selbstvertretung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bereits am 13. November 2025 in einer Positionierung gemeinsam festgestellt, dass die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger und fortschreitender Prozess ist. Einen Rückschritt darf es nicht geben.
Foto: ZsL Sachsen
Dresden (kobinet)
Vertreter*innen des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL) waren am 31. August 2026 mit mehreren Aktiven beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas. Dabei hatten sie die Gelegenheit, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales direkt zur Zukunft der Eingliederungshilfe, zum Pooling von Leistungen sowie zum Erhalt des Wunsch- und Wahlrechts zu befragen. Besonders die Frage nach einem möglichen faktischen Zwang zum Pooling erhielt nach Informationen des ZsL Sachsen großen Beifall aus dem Publikum. Auch die grundsätzliche Frage, ob die Rechte aus dem Bundesteilhabegesetz und die notwendigen Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben erhalten bleiben, konnten die Aktiven ansprechen. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten einen Bericht des ZsL Sachsen zur Begegnung mit Bärbel Bas und den angesprochenen Themen.
Bürgerdialog mit Bärbel Bas: Wir haben nach der Zukunft unserer Rechte gefragt
Bericht des Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen (ZsL)
Was passiert mit den individuellen Rechten von Menschen mit Behinderungen, wenn die Eingliederungshilfe reformiert wird? Und droht künftig mehr Pooling von Assistenz- und Teilhabeleistungen? Diese Fragen haben wir beim Bürgerdialog mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas direkt angesprochen. Kati, Ines, Carola und Manuel vom Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen haben am Bürgerdialog "Mitreden. Mit Bas." mit Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) teilgenommen. Bei der Veranstaltung konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen direkt an die Ministerin richten. Und davon wurde rege Gebrauch gemacht. Die Themen waren vielfältig: Es ging unter anderem um Arbeit, Wohnen, Rente und soziale Sicherheit. Für uns als Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Behinderungen war besonders wichtig, die Gelegenheit zu nutzen, um die derzeitigen Diskussionen über die Eingliederungshilfe, das Bundesteilhabegesetz und die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen – das sogenannte Pooling – anzusprechen.
Manuel Schramm stellte Bärbel Bas folgende Frage:
"Frau Bas, wir kommen vom Zentrum selbstbestimmt Leben in Sachsen. Sie haben bei den Inklusionstagen gesagt, Leistungsempfänger seien keine Kostenfaktoren und Pooling dürfe nur bedarfsgerecht und zumutbar sein. Gleichzeitig empfiehlt der Dialogprozess Ihres Ministeriums, die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen zur Sozialen Teilhabe auszuweiten. Können Sie uns verbindlich zusagen, dass es keinen faktischen Zwang zum Pooling geben wird und dass der individuelle Bedarf sowie das Wunsch- und Wahlrecht Vorrang vor Einsparungen behalten?"
Für diese Frage gab es großen Beifall aus dem Publikum. Das hat uns besonders gefreut. Denn es zeigt: Die Frage, wie wir die individuellen Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sichern, beschäftigt nicht nur Betroffene und Selbstvertretungsorganisationen. Der Hintergrund unserer Frage ist ernst. Der Dialogprozess zur Eingliederungshilfe wurde inzwischen abgeschlossen. Dabei wurden Empfehlungen zu Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung erarbeitet. Das Bundesministerium nennt dabei ausdrücklich Vereinfachungen, Bürokratieabbau und eine effizientere Leistungserbringung als Schwerpunkte. Gleichzeitig hatte Bärbel Bas bei den Inklusionstagen im Juli deutlich gemacht: "Leistungsempfänger sind keine Kostenfaktoren." Sie erklärte dort außerdem, dass Pooling beispielsweise bei Schulbegleitung infrage kommen könne, sofern es bedarfsgerecht und zumutbar sei. Für uns war deshalb wichtig, direkt nachzufragen, was diese Aussagen für die praktische Umsetzung möglicher Reformen bedeuten.
Auch Carola hakt nach: Bleiben unsere Rechte erhalten? Carola griff das Thema ebenfalls auf und stellte die grundsätzliche Frage nach der Zukunft der Rechte von Menschen mit Behinderungen: "Bleibt das BTHG mit dem Recht auf Assistenz in allen Lebenslagen – Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit – und bleiben die notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten? Oder müssen Betroffene ihre Rechte künftig vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen, ähnlich wie bei der Triage?"
Damit brachte sie eine zentrale Sorge auf den Punkt: Bleiben die individuellen Rechtsansprüche erhalten oder geraten sie im Zuge von Reform- und Einsparungsdebatten zunehmend unter Druck? Für Menschen, die auf Assistenz und Eingliederungshilfe angewiesen sind, geht es dabei ganz konkret um die Frage, wie selbstbestimmt sie ihr Leben gestalten können.
Was antwortete Bärbel Bas?
Bärbel Bas machte in ihrer Antwort deutlich, dass es ihr nicht um die Streichung von Leistungen gehe. Vielmehr sollen unter anderem Antragsverfahren verkürzt und vereinfacht sowie längere Bewilligungszeiträume ermöglicht werden. Auch Pooling beziehungsweise die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen könne vereinzelt eine Rolle spielen. Gleichzeitig stellte sie das Wunsch- und Wahlrecht als wichtigen Grundsatz heraus.
Diese Aussagen nehmen wir mit. Jetzt kommt es darauf an, wie sie sich im weiteren Reformprozess konkret wiederfinden. Weniger Bürokratie ja – Rechteabbau nein. Einfachere Verfahren und längere Bewilligungszeiträume können für Menschen mit dauerhaften Unterstützungsbedarfen eine echte Entlastung sein. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Aber für uns gibt es eine klare Grenze: Bürokratieabbau darf nicht zu Rechteabbau werden. Das gilt insbesondere beim Pooling von Leistungen. Pooling kann sinnvoll sein, wenn Menschen Leistungen gemeinsam nutzen möchten, dies ihrem individuellen Bedarf entspricht und ihre Selbstbestimmung nicht eingeschränkt wird. Problematisch wird es, wenn daraus faktisch ein Zwang entsteht – etwa wenn Menschen ihre Freizeit nicht mehr individuell gestalten können, weil Assistenz nur noch gemeinsam angeboten wird. Pooling darf nicht deshalb zum bevorzugten Modell werden, weil individuelle Unterstützung teurer ist.
Ausgangspunkt muss der Mensch mit seinem individuellen Unterstützungsbedarf bleiben. Assistenz bedeutet Selbstbestimmung. Persönliche Assistenz und Eingliederungshilfe ermöglichen Teilhabe in allen Lebensbereichen: beim Wohnen, in Bildung und Arbeit, in der Freizeit, bei sozialen Kontakten sowie bei politischem und gesellschaftlichem Engagement. Genau daran müssen sich mögliche Reformen messen lassen. Wir werden die weitere Entwicklung kritisch begleiten. Wir nehmen aus dem Bürgerdialog mit, dass Bärbel Bas keine Streichung von Leistungen anstrebt, Verfahren vereinfachen möchte und dem Wunsch- und Wahlrecht eine wichtige Bedeutung beimisst. Das begrüßen wir. Entscheidend ist nun, was daraus konkret wird.
Als Zentrum selbstbestimmt Leben Sachsen werden wir den weiteren Reformprozess aufmerksam begleiten und uns einmischen, wenn individuelle Rechtsansprüche und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gefährdet werden. Unsere Position bleibt klar: Weniger Bürokratie: Ja. Längere Bewilligungszeiträume: Ja. Einsparungen auf Kosten der Selbstbestimmung: Nein. Faktischer Zwang zum Pooling: Nein. Individueller Bedarf sowie Wunsch- und Wahlrecht müssen erhalten bleiben. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, unsere Fragen direkt an Bärbel Bas richten zu können. Gleichzeitig erwarten wir, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen bei den weiteren Reformen von Anfang an beteiligt werden. Denn Selbstbestimmung darf nicht von der Kassenlage abhängen. Nicht ohne uns über uns!
Hintergrund:
In Sachen Eingliederungshilfe gab es bisher verschiedene Abstimmungsprozesse der Bundesregierung mit den Ländern, so beispielsweise bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen der Regierungschefs der Länder am 25. Juni 2026 in Berlin. Daraus sind folgende Beschlüsse bzw. Papiere hervorgegangen:
Link zum Beschluss zum Tagesordnungspunkt 3.1 der Besprechung
Im Juni 2026 wurde ein weiteres Papier mit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) mit dem Titel "Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe" veröffentlicht. Dieses stellt das Ergebnis bisheriger Beratungen der beiden Akteur*innen dar. Verbände behinderter Menschen wurden dabei nur teilweise in die Beratungen einbezogen, bzw. über die Ergebnisse informiert.
Link zu den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe vom Juni 2026
Unter dem Motto "Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen! Gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" haben der Deutsche Behindertenrat, die Liga Selbstvertretung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bereits am 13. November 2025 in einer Positionierung gemeinsam festgestellt, dass die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger und fortschreitender Prozess ist. Einen Rückschritt darf es nicht geben.




