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Paritätischer Baden-Württemberg warnt vor Schwächung des Rechtsanspruchs auf Hilfen für junge Volljährige

Redaktioneller Hinweis: Artikel mit dem Co-Autor "kobinet Redaktionsassistent" werden vollautomatisch oder größtenteils vollautomatisch reformuliert und ausgespielt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://kobinet-nachrichten.org/kobinet-redaktionsassitent-was-ist-das/
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Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Stuttgart (kobinet)

Anlässlich des Tags der Jugend am 12. August 2026 warnt der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg vor Plänen, den Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII abzuschwächen. Aktuell werde auf Bundesebene diskutiert, zur früheren Ermessensnorm zurückzukehren und die Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII zu streichen. Dies würde junge Menschen in einer kritischen Lebensphase benachteiligen, so der Verband.

Der Übergang ins Erwachsenenleben sei ein längerer Prozess: Laut Mikrozensus 2024 lebten noch 28,4 Prozent der 25-Jährigen im elterlichen Haushalt, europaweit ziehe der Nachwuchs durchschnittlich mit 26,3 Jahren aus. In Baden-Württemberg erhielten 2024 insgesamt 6.783 junge Menschen Hilfen nach § 41 SGB VIII – ein Anstieg von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kämen 2.289 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die solche Unterstützung benötigten.

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hatte die Hilfen für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in einen echten Rechtsanspruch umgewandelt und die Nachbetreuung gesetzlich verankert. Eine Rückkehr zu Ermessensentscheidungen würde laut Barbara Brüchert, Referentin für Jugend und Bildung beim Paritätischen Baden-Württemberg, "ausgerechnet diejenigen treffen, die beim Start ins Erwachsenenleben auf Unterstützung angewiesen sind". Wer heute an dieser Hilfe spare, zahle morgen einen deutlich höheren gesellschaftlichen Preis, so Brüchert.

Heidrun Neuwirth, Leiterin der Einrichtung "Jella" in Stuttgart, betonte: "Insbesondere Mädchen, die lange in ihrem Bewältigungsverhalten erlebter Traumata unauffällig bleiben, benötigen auch nach dem 18. Lebensjahr weiterführende Unterstützung. Dafür bedarf es geschützter, betreuter Wohnformen."

Der Paritätische fordert den Erhalt des Rechtsanspruchs nach § 41 SGB VIII, den Fortbestand der Nachbetreuung sowie deren flächendeckende Umsetzung. Zudem müssten Care Leaver und junge Menschen bei der anstehenden Evaluation des Gesetzes beteiligt werden.