Stuttgart (kobinet)
Der 12. August 2026 ist der Tag der Jugend.
An diesem Tag warnt der Paritätische Landes-Verband Baden-Württemberg.
Der Paritätische Landes-Verband ist eine große Organisation.
Er hilft sozialen Einrichtungen und Menschen in Not.
Der Paritätische Landes-Verband warnt vor Plänen der Bundes-Regierung.
Die Bundes-Regierung leitet Deutschland.
Sie besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Diese Pläne benachteiligen junge Menschen.
Benachteiligen bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Junge Menschen in schwierigen Lebens-Phasen brauchen Hilfe.
Diese Hilfe könnte wegfallen.
Es gibt ein Gesetz für junge Erwachsene.
Das Gesetz heißt Paragraf 41 im Sozial-Gesetz-Buch 8.
Sozial-Gesetz-Buch 8 kürzt man ab: SGB VIII.
Das Sozial-Gesetz-Buch regelt, wer Hilfe vom Staat bekommt.
Ein Paragraf ist ein Teil eines Gesetzes.
Jeder Paragraf beschreibt eine bestimmte Regel.
Dieses Gesetz gibt jungen Erwachsenen ein Recht auf Hilfe.
Ein Recht bedeutet: Die Hilfe muss gegeben werden.
Die Bundes-Regierung will dieses Recht abschwächen.
Abschwächen bedeutet: Die Regel gilt dann weniger streng.
Außerdem gibt es Paragraf 41a im SGB VIII.
Dieser Paragraf regelt die Nach-Betreuung.
Nach-Betreuung bedeutet: Junge Menschen bekommen auch nach dem Ende ihrer Betreuung noch Hilfe.
So sind sie nicht plötzlich allein.
Die Bundes-Regierung will diesen Paragraf abschaffen.
Streichen bedeutet: Der Paragraf wird abgeschafft.
Der Übergang ins Erwachsenen-Leben braucht Zeit.
Übergang bedeutet: Man wechselt von einem Lebens-Abschnitt in einen anderen.
Viele junge Menschen wohnen lange bei ihren Eltern.
Laut einer Studie wohnten 28,4 Prozent der 25-Jährigen noch zuhause.
In Europa ziehen junge Menschen im Durchschnitt mit 26,3 Jahren aus.
Durchschnitt bedeutet: Man rechnet viele Zahlen zusammen und teilt das Ergebnis.
Diese Zahlen zeigen: Junge Menschen brauchen lange Zeit.
Sie brauchen deshalb auch lange Unterstützung.
In Baden-Württemberg bekamen 2024 insgesamt 6.783 junge Menschen Hilfe.
Das sind 8 Prozent mehr als im Jahr davor.
Zusätzlich brauchten 2.289 junge Geflüchtete diese Unterstützung.
Geflüchtete sind Menschen, die ihr Land verlassen mussten.
Sie konnten dort nicht sicher leben.
Diese Menschen kamen ohne Eltern nach Deutschland.
Im Jahr 2021 hat der Bundes-Tag ein wichtiges Gesetz beschlossen.
Das Gesetz heißt Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz.
Dieses Gesetz gibt Kindern und Jugendlichen mehr Rechte auf Hilfe.
Dieses Gesetz machte die Hilfe zu einem echten Recht.
Vorher war die Hilfe freiwillig.
Freiwillig bedeutet: Die Ämter konnten selbst entscheiden.
Jetzt müssen die Ämter helfen.
Barbara Brüchert arbeitet beim Paritätischen Baden-Württemberg.
Sie ist zuständig für Jugend und Bildung.
Sie sagt: Die Rückkehr zur freiwilligen Hilfe ist falsch.
Das Recht auf Hilfe muss bleiben.
Sie sagt: Wer jetzt spart, zahlt später mehr.
Dann muss der Staat mehr Geld ausgeben.
Zum Beispiel für Wohn-Hilfe oder Arbeits-Hilfe.
Heidrun Neuwirth leitet eine Einrichtung in Stuttgart.
Die Einrichtung heißt Jella.
Sie sagt: Manche Mädchen brauchen besondere Unterstützung.
Diese Mädchen haben schlimme Erlebnisse gehabt.
Das nennt man ein Trauma.
Trauma bedeutet: Eine seelische Verletzung durch sehr schlimme Erlebnisse.
Manche Mädchen zeigen diese Verletzungen lange nicht.
Sie brauchen deshalb auch nach dem 18. Geburts-Tag Hilfe.
Dafür brauchen sie sichere Wohn-Orte mit Betreuung.
Der Paritätische Landes-Verband stellt 3 Forderungen.
Eine Forderung ist ein Wunsch, den man laut sagt.
Man will damit etwas erreichen.
- Das Recht auf Hilfe nach Paragraf 41 SGB VIII muss bleiben.
- Die Nach-Betreuung muss erhalten bleiben.
- Die Nach-Betreuung muss überall angeboten werden.
Bald wird das Gesetz überprüft.
Diese Überprüfung heißt Evaluation.
Evaluation bedeutet: Man prüft, ob etwas gut funktioniert.
Man schaut, was besser werden kann.
Care-Leaver sollen dabei mitmachen dürfen.
Care-Leaver sind junge Menschen, die früher in einem Heim gelebt haben.
Oder sie lebten in einer Pflege-Familie.
Eine Pflege-Familie nimmt Kinder auf, die nicht bei ihren Eltern leben können.
Auch andere junge Menschen sollen beteiligt werden.
Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Stuttgart (kobinet)
Anlässlich des Tags der Jugend am 12. August 2026 warnt der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg vor Plänen, den Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII abzuschwächen. Aktuell werde auf Bundesebene diskutiert, zur früheren Ermessensnorm zurückzukehren und die Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII zu streichen. Dies würde junge Menschen in einer kritischen Lebensphase benachteiligen, so der Verband.
Der Übergang ins Erwachsenenleben sei ein längerer Prozess: Laut Mikrozensus 2024 lebten noch 28,4 Prozent der 25-Jährigen im elterlichen Haushalt, europaweit ziehe der Nachwuchs durchschnittlich mit 26,3 Jahren aus. In Baden-Württemberg erhielten 2024 insgesamt 6.783 junge Menschen Hilfen nach § 41 SGB VIII – ein Anstieg von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kämen 2.289 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die solche Unterstützung benötigten.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hatte die Hilfen für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in einen echten Rechtsanspruch umgewandelt und die Nachbetreuung gesetzlich verankert. Eine Rückkehr zu Ermessensentscheidungen würde laut Barbara Brüchert, Referentin für Jugend und Bildung beim Paritätischen Baden-Württemberg, "ausgerechnet diejenigen treffen, die beim Start ins Erwachsenenleben auf Unterstützung angewiesen sind". Wer heute an dieser Hilfe spare, zahle morgen einen deutlich höheren gesellschaftlichen Preis, so Brüchert.
Heidrun Neuwirth, Leiterin der Einrichtung "Jella" in Stuttgart, betonte: "Insbesondere Mädchen, die lange in ihrem Bewältigungsverhalten erlebter Traumata unauffällig bleiben, benötigen auch nach dem 18. Lebensjahr weiterführende Unterstützung. Dafür bedarf es geschützter, betreuter Wohnformen."
Der Paritätische fordert den Erhalt des Rechtsanspruchs nach § 41 SGB VIII, den Fortbestand der Nachbetreuung sowie deren flächendeckende Umsetzung. Zudem müssten Care Leaver und junge Menschen bei der anstehenden Evaluation des Gesetzes beteiligt werden.
Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Stuttgart (kobinet)
Anlässlich des Tags der Jugend am 12. August 2026 warnt der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg vor Plänen, den Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII abzuschwächen. Aktuell werde auf Bundesebene diskutiert, zur früheren Ermessensnorm zurückzukehren und die Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII zu streichen. Dies würde junge Menschen in einer kritischen Lebensphase benachteiligen, so der Verband.
Der Übergang ins Erwachsenenleben sei ein längerer Prozess: Laut Mikrozensus 2024 lebten noch 28,4 Prozent der 25-Jährigen im elterlichen Haushalt, europaweit ziehe der Nachwuchs durchschnittlich mit 26,3 Jahren aus. In Baden-Württemberg erhielten 2024 insgesamt 6.783 junge Menschen Hilfen nach § 41 SGB VIII – ein Anstieg von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kämen 2.289 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die solche Unterstützung benötigten.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hatte die Hilfen für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in einen echten Rechtsanspruch umgewandelt und die Nachbetreuung gesetzlich verankert. Eine Rückkehr zu Ermessensentscheidungen würde laut Barbara Brüchert, Referentin für Jugend und Bildung beim Paritätischen Baden-Württemberg, "ausgerechnet diejenigen treffen, die beim Start ins Erwachsenenleben auf Unterstützung angewiesen sind". Wer heute an dieser Hilfe spare, zahle morgen einen deutlich höheren gesellschaftlichen Preis, so Brüchert.
Heidrun Neuwirth, Leiterin der Einrichtung "Jella" in Stuttgart, betonte: "Insbesondere Mädchen, die lange in ihrem Bewältigungsverhalten erlebter Traumata unauffällig bleiben, benötigen auch nach dem 18. Lebensjahr weiterführende Unterstützung. Dafür bedarf es geschützter, betreuter Wohnformen."
Der Paritätische fordert den Erhalt des Rechtsanspruchs nach § 41 SGB VIII, den Fortbestand der Nachbetreuung sowie deren flächendeckende Umsetzung. Zudem müssten Care Leaver und junge Menschen bei der anstehenden Evaluation des Gesetzes beteiligt werden.




