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Individueller Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen soll uneingeschränkt bestehen bleiben

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Foto: omp

Berlin (kobinet)

"Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen.Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig ein Garant für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land bleibt. Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gehen wir den ersten Schritt unserer umfassenden Strukturreform. Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Entscheidend ist dabei: Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden." So kommentierte Bundesfamilienministerin Karin Prien den heute am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, der vonseiten der Sozial- und Behindertenverbände heftig kritisiert wird.

Was sagt das Ministerium?

"Der Gesetzentwurf ist die erste Stufe der Strukturreform. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung von Wirkung und Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe folgen. Die Reform leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe", heißt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums zum Gesetzentwurf, der nun vom Deutschen Bundestag beraten wird.

Unter der Überschrift "Niedrigschwellige Bildungsassistenz in KiTas und Schulen anbieten, heißt es vonseiten des Ministeriums zur Erläuterung der Pläne:

  • "Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in KiTa und Schule nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII brauchen, erhalten niederschwellig und ohne bürokratischen Aufwand eine Begleitung nach dem SGB VIII: Ein vorrangiges, infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz.

  • Jugendämter, KiTA und Schulen planen diese Angebote gemeinsam. So kann Unterstützung dort angeboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie tatsächlich brauchen Kindern und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf wird selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Gleiches gilt, wenn eine solche Leistung infrastrukturell vorgehalten nicht wird."

Link zu den Informationen zum Gesetzentwurf aus Sicht des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Link zum Gesetzentwurf

Was steht im Gesetzentwurf?

Zur Erläuterung heißt es im Gesetzentwurf unter B. Lösung: "Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

1. Infrastrukturelle Bildungsassistenz

• Unter der Voraussetzung, dass 'Schulbegleitung' und 'Kita-Assistenz' als infrastrukturelle Angebote der Bildungsassistenz vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den für Schule zuständigen Behörden nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII gemeinsam geplant werden, erfüllen diese Gruppenangebote, die mit dem so genannten 'Pooling' vergleichbar sind, den individuellen Rechtanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe. Entsprechende Leistungen der 'Schulbegleitung' und 'Kita-Assistenz' nach dem SGB IX sind davon nicht erfasst.

• Wenn es kein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz vor Ort gibt, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, oder wenn der individuelle Bedarf des Kindes oder Jugendlichen durch ein solches infrastrukturelles Angebot nicht abgedeckt wird, besteht der individuelle Anspruch auf die Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen in Form einer Einzelfallhilfe."

Was sagt der Bundesbehindertenbeauftragte?

Nach Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel kehrt der Gesetzentwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: "Statt der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht nun die verfügbare Infrastruktur im Mittelpunkt. Infrastrukturelle Gruppenangebote in Kita und Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern", kritisiert Jürgen Dusel den Gesetzentwurf. Die Verantwortung liege nun bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ein Gesetz zu verabschieden, das die bedarfsgerechte Teilhabe sichert und den Verwaltungsaufwand für die Familien und die Behörden reduziert, so Jürgen Dusel.

Link zum Bericht der kobinet-nachrichten vom 12. August 2026 zur ersten Stellungnahme von Jürgen Dusel zum vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf

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