Berlin (kobinet)
Am 12. August 2026 hat das Bundes-Kabinett einen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist eine Gruppe von wichtigen Politikern.
Sie leiten zusammen die Bundes-Regierung.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan wird noch beraten.
Er kann noch verändert werden.
Das neue Gesetz soll die Kinder- und Jugend-Hilfe verändern.
Kinder- und Jugend-Hilfe bedeutet: Der Staat hilft Kindern und Familien.
Diese Hilfe gibt es zum Beispiel bei Problemen zu Hause.
Jetzt berät der Deutsche Bundes-Tag über diesen Plan.
Bundes-Familien-Ministerin Karin Prien hat den Plan erklärt.
Sie sagt: Kinder und Familien sollen weiter Hilfe bekommen.
Die Hilfe soll einfacher erreichbar sein.
Einfacher erreichbar bedeutet: Man bekommt die Hilfe leichter.
Zum Beispiel: Man muss weniger Formulare ausfüllen.
Außerdem soll es weniger Bürokratie geben.
Bürokratie bedeutet: Es gibt viele Formulare und komplizierte Regeln.
Diese sollen weniger werden.
Sie sagt auch: Jedes Kind hat weiter einen eigenen Anspruch auf Hilfe.
Ein Anspruch bedeutet: Jemand hat das Recht auf etwas.
Er kann diese Hilfe verlangen.
Das soll auch in Zukunft so bleiben.
Das Bundes-Familien-Ministerium hat den Plan erklärt.
Ein Ministerium ist ein Amt der Regierung.
Das Amt kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Es soll eine neue Hilfe in Kitas und Schulen geben.
Diese Hilfe heißt Bildungs-Assistenz.
Bildungs-Assistenz bedeutet: Eine Person hilft Kindern beim Lernen.
Diese Hilfe gibt es in der Kita oder in der Schule.
Jugend-Ämter, Kitas und Schulen planen diese Hilfe gemeinsam.
Das Jugend-Amt ist eine Behörde.
Dort arbeiten Menschen, die Familien und Kindern helfen.
Kinder sollen diese Hilfe ohne viel Bürokratie bekommen.
Wenn ein Kind besondere Hilfe braucht, bekommt es eine einzelne Begleitung.
Eine Begleitung ist eine Person, die mit dem Kind mitgeht.
Die Person hilft und unterstützt das Kind.
Hier findest du mehr Informationen vom Bundes-Ministerium:
Informationen des Bundes-Ministeriums zum Gesetz-Entwurf
Hier findest du den Gesetz-Entwurf selbst:
Im Gesetz-Entwurf steht: Es soll eine Bildungs-Assistenz in Gruppen geben.
Das bedeutet: Eine Person hilft mehreren Kindern gleichzeitig.
Die Kinder bekommen die Hilfe zusammen.
Jugend-Ämter und Schul-Behörden planen diese Gruppen-Hilfe zusammen.
Die Schul-Behörde ist ein Amt für Schulen.
Die Gruppen-Hilfe gilt dann als die Hilfe für das Kind.
Das Kind hat dann sein Recht auf Hilfe bekommen.
Wenn es keine passende Gruppen-Hilfe gibt, bekommt das Kind eine Einzel-Hilfe.
Einzel-Hilfe bedeutet: Eine Person hilft nur einem einzigen Kind.
Das Kind bekommt die Hilfe ganz für sich allein.
Manchmal passt die Gruppen-Hilfe nicht zu dem, was das Kind braucht.
Dann bekommt das Kind ebenfalls eine Einzel-Hilfe.
Jürgen Dusel ist der Bundes-Behinderten-Beauftragte.
Ein Behinderten-Beauftragter ist eine Person mit einer besonderen Aufgabe.
Diese Person kümmert sich um die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Diese Person arbeitet für die Bundes-Regierung.
Er kritisiert den Gesetz-Entwurf.
Kritisieren bedeutet: Er findet den Plan nicht gut und sagt das öffentlich.
Er sagt: Früher war die wichtigste Frage: Was braucht dieses eine Kind?
Jetzt soll es vor allem darum gehen, welche Angebote es schon gibt.
Die Gruppen-Hilfe wird zur Regel.
Die Einzel-Hilfe wird zur Ausnahme.
Er sagt auch: Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf passende Hilfe.
Sie haben das Recht auf gleiche Bildungs-Chancen.
Bildungs-Chancen bedeutet: Jedes Kind kann in der Schule gut lernen.
Kein Kind soll schlechtere Chancen haben als andere Kinder.
Der neue Plan gefährdet diese Rechte.
Gefährden bedeutet: Diese Rechte könnten verloren gehen.
Die Kinder könnten diese Hilfe nicht mehr bekommen.
Jürgen Dusel sagt: Die Abgeordneten im Bundes-Tag müssen jetzt handeln.
Abgeordnete sind Menschen, die im Bundes-Tag arbeiten.
Sie vertreten die Menschen in Deutschland.
Sie sollen ein Gesetz beschließen, das Kinder wirklich schützt.
Das Gesetz soll auch die Bürokratie für Familien verringern.
Hier findest du mehr zur Stellungnahme von Jürgen Dusel:
Eine Stellungnahme bedeutet: Jemand sagt öffentlich, was er gut oder nicht gut findet.
Foto: omp
Berlin (kobinet)
"Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen.Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig ein Garant für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land bleibt. Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gehen wir den ersten Schritt unserer umfassenden Strukturreform. Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Entscheidend ist dabei: Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden." So kommentierte Bundesfamilienministerin Karin Prien den heute am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, der vonseiten der Sozial- und Behindertenverbände heftig kritisiert wird.
Was sagt das Ministerium?
"Der Gesetzentwurf ist die erste Stufe der Strukturreform. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung von Wirkung und Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe folgen. Die Reform leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe", heißt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums zum Gesetzentwurf, der nun vom Deutschen Bundestag beraten wird.
Unter der Überschrift "Niedrigschwellige Bildungsassistenz in KiTas und Schulen anbieten, heißt es vonseiten des Ministeriums zur Erläuterung der Pläne:
"Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in KiTa und Schule nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII brauchen, erhalten niederschwellig und ohne bürokratischen Aufwand eine Begleitung nach dem SGB VIII: Ein vorrangiges, infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz.
Jugendämter, KiTA und Schulen planen diese Angebote gemeinsam. So kann Unterstützung dort angeboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie tatsächlich brauchen Kindern und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf wird selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Gleiches gilt, wenn eine solche Leistung infrastrukturell vorgehalten nicht wird."
Was steht im Gesetzentwurf?
Zur Erläuterung heißt es im Gesetzentwurf unter B. Lösung: "Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
1. Infrastrukturelle Bildungsassistenz
• Unter der Voraussetzung, dass 'Schulbegleitung' und 'Kita-Assistenz' als infrastrukturelle Angebote der Bildungsassistenz vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den für Schule zuständigen Behörden nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII gemeinsam geplant werden, erfüllen diese Gruppenangebote, die mit dem so genannten 'Pooling' vergleichbar sind, den individuellen Rechtanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe. Entsprechende Leistungen der 'Schulbegleitung' und 'Kita-Assistenz' nach dem SGB IX sind davon nicht erfasst.
• Wenn es kein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz vor Ort gibt, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, oder wenn der individuelle Bedarf des Kindes oder Jugendlichen durch ein solches infrastrukturelles Angebot nicht abgedeckt wird, besteht der individuelle Anspruch auf die Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen in Form einer Einzelfallhilfe."
Was sagt der Bundesbehindertenbeauftragte?
Nach Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel kehrt der Gesetzentwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: "Statt der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht nun die verfügbare Infrastruktur im Mittelpunkt. Infrastrukturelle Gruppenangebote in Kita und Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern", kritisiert Jürgen Dusel den Gesetzentwurf. Die Verantwortung liege nun bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ein Gesetz zu verabschieden, das die bedarfsgerechte Teilhabe sichert und den Verwaltungsaufwand für die Familien und die Behörden reduziert, so Jürgen Dusel.
Foto: omp
Berlin (kobinet)
"Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen.Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig ein Garant für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land bleibt. Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gehen wir den ersten Schritt unserer umfassenden Strukturreform. Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Entscheidend ist dabei: Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden." So kommentierte Bundesfamilienministerin Karin Prien den heute am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, der vonseiten der Sozial- und Behindertenverbände heftig kritisiert wird.
Was sagt das Ministerium?
"Der Gesetzentwurf ist die erste Stufe der Strukturreform. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung von Wirkung und Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe folgen. Die Reform leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe", heißt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums zum Gesetzentwurf, der nun vom Deutschen Bundestag beraten wird.
Unter der Überschrift "Niedrigschwellige Bildungsassistenz in KiTas und Schulen anbieten, heißt es vonseiten des Ministeriums zur Erläuterung der Pläne:
"Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in KiTa und Schule nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII brauchen, erhalten niederschwellig und ohne bürokratischen Aufwand eine Begleitung nach dem SGB VIII: Ein vorrangiges, infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz.
Jugendämter, KiTA und Schulen planen diese Angebote gemeinsam. So kann Unterstützung dort angeboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie tatsächlich brauchen Kindern und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf wird selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Gleiches gilt, wenn eine solche Leistung infrastrukturell vorgehalten nicht wird."
Was steht im Gesetzentwurf?
Zur Erläuterung heißt es im Gesetzentwurf unter B. Lösung: "Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
1. Infrastrukturelle Bildungsassistenz
• Unter der Voraussetzung, dass 'Schulbegleitung' und 'Kita-Assistenz' als infrastrukturelle Angebote der Bildungsassistenz vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den für Schule zuständigen Behörden nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII gemeinsam geplant werden, erfüllen diese Gruppenangebote, die mit dem so genannten 'Pooling' vergleichbar sind, den individuellen Rechtanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe. Entsprechende Leistungen der 'Schulbegleitung' und 'Kita-Assistenz' nach dem SGB IX sind davon nicht erfasst.
• Wenn es kein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz vor Ort gibt, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, oder wenn der individuelle Bedarf des Kindes oder Jugendlichen durch ein solches infrastrukturelles Angebot nicht abgedeckt wird, besteht der individuelle Anspruch auf die Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen in Form einer Einzelfallhilfe."
Was sagt der Bundesbehindertenbeauftragte?
Nach Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel kehrt der Gesetzentwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: "Statt der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht nun die verfügbare Infrastruktur im Mittelpunkt. Infrastrukturelle Gruppenangebote in Kita und Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern", kritisiert Jürgen Dusel den Gesetzentwurf. Die Verantwortung liege nun bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ein Gesetz zu verabschieden, das die bedarfsgerechte Teilhabe sichert und den Verwaltungsaufwand für die Familien und die Behörden reduziert, so Jürgen Dusel.





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